EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz (EU-FinStrVG)
Am 26. Februar 2009 wurde im Plenum des Nationalrates ein Bundesgesetz, mit dem die Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens - EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz (EU-FinStrVG) - geregelt wird, einstimmig angenommen.
Am 13. März 2009 wurde das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz im Plenum des Bundesrates einstimmig beschlossen.