Abgabenänderungsgesetz 2010 - AbgÄG 2010

Am 20. April 2010 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grundsteuergesetz 1955, das Bundesgesetz über eine Abgabe vom Bodenwert, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2010 - AbgÄG 2010), den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.

Das Abgabenänderungsgesetz 2010 wurde am 12. Mai 2010 im Finanzausschuss behandelt. Dazu wurden ein Abänderungsantrag sowie ein § 27 GOG-Antrag eingebracht. Die Regierungsvorlage wurde inklusive Abänderungsantrag und § 27 GOG-Antrag mehrheitlich angenommen.

Bei der Behandlung im Plenum des Nationalrates am 20. Mai 2010 wurde ein Abänderungsantrag in zweiter Lesung eingebracht und das Abgabenänderungsgesetz 2010 in der Fassung des Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen.

Das Abgabenänderungsgesetz 2010 und der Antrag gem. § 27 GOG zum Tabakmonopolgesetz 1996 wurden am 1. Juni 2010 im Finanzausschuss des Bundesrates einstimmig und am 2. Juni 2010 im Plenum des Bundesrates mehrstimmig beschlossen.

Abänderungsantrag - Nationalrat 2. Lesung