Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 - FinStrG-Novelle 2010

Am 24. August 2010 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 - FinStrG-Novelle 2010), den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.

Im Finanzausschuss am 3. November 2010 wurde zur Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 ein Abänderungsantrag eingebracht. Die Regierungsvorlage wurde inklusive Abänderungsantrag einstimmig angenommen.

Bei der Behandlung im Plenum des Nationalrates am 18. November 2010 wurde die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 einstimmig beschlossen.

Die Beschlussfassung im Bundesrat erfolgte einstimmig am 2. Dezember 2010.