1. Stabilitätsgesetz 2012

Am 6. März 2012 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Bewertungsgesetz 1955, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über eine Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, das Stabilitätsgesetz, das Bausparkassengesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden (1. Stabilitätsgesetz 2012 - 1. StabG 2012), den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.

Im Plenum des Nationalrates am 28. März 2012 wurde das 1. Stabilitätsgesetz 2012 unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 30. März 2012 mit Mehrheit.

Finanzausschuss

Im Finanzausschuss am 15. März 2012 wurde ein Abänderungsantrag eingebracht.