Budgetbegleitgesetz 2014

Am 29. April 2014 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Stabilitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2014 – BudBG 2014) den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.

  • Am 08. Mai 2014 wurde die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2014 im Budgetausschuss des Nationalrates mit Stimmenmehrheit angenommen.
  • Am 20. Mai 2014 wurde die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2014 im Plenum des Nationalrates mit Stimmenmehrheit angenommen.
  • Am 26. Mai 2014 hat der Budgetausschuss des Bundesrates mit Stimmenmehrheit beschlossen, den Antrag zu stellen, der Bundesrat möge gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben.
  • Am 28. Mai 2014 hat der Bundesrat beschlossen gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiterführende Informationen: