Abgabenänderungsgesetz 2016
Am 28. Oktober wurde ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2016 – AbgÄG 2016) in Begutachtung versendet.
Die Begutachtungsfrist endet am Montag, 14.November 2016, um 12:00 Uhr.
Die Regierungsvorlage des AbgÄG 2016 wurde inklusive der Änderungen des Stabilitätsabgabegesetzes und des Versicherungssteuergesetzes 1953 am 22. November 2016 im Ministerrat, am 30. November 2016 mit Stimmenmehrheit im Finanzausschuss des Nationalrates und am 15. Dezember 2016 unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages im Plenum des Nationalrates beschlossen.
Der Finanzausschuss des Bundesrates hat am 19. Dezember 2016 und das Plenum des Bundesrates hat am 21. Dezember 2016 mit Stimmenmehrheit beschlossen gegen den Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben.
Am 30. Dezember 2016 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.