Finanz-Organisationsreformgesetz

Am 10. April 2019 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung erlassen wird, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 aufgehoben wird und die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneimittelgesetz, das ASOR-Durchführungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Bauarbeiter–Urlaubs– und Abfertigungsgesetz, das Bauern–Sozialversicherungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Biozidproduktegesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bundes–Stiftungs– und Fondsgesetz 2015, das Bundesvergabegesetz 2018, das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, das Chemikaliengesetz 1996, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Flugabgabegesetz, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Glücksspielgesetz, das Grundsteuergesetz 1955, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Handelsstatistische Gesetz 1995, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebensmittelsicherheits– und Verbraucherschutzgesetz, das Lohn– und Sozialdumping–Bekämpfungsgesetz, das Marktordnungsgesetz 2007, das Meldegesetz 1991, das Mineralrohstoffgesetz, das Niederlassungs– und Aufenthaltsgesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein– und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Stadterneuerungsgesetz,, das Tierseuchengesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Vermarktungsnormengesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Wohnhaus–Wiederaufbaugesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden, in Begutachtung versendet.

Die Begutachtung endet am 17. Mai 2019.

Am 3. Juli 2019 wurde das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) als Selbständiger Antrag (985/A) im Plenum des Nationalrates eingebracht.

Das FORG wurde am 12. September 2019 im Budgetausschuss des Parlaments behandelt und am 19. September 2019 im Plenum mit Stimmenmehrheit beschlossen, das die Basis für die geplante Modernisierung der Finanzverwaltung bildet.

Der Bundesrat hat am 10. Oktober 2019 dem Finanz-Organisationsreformgesetz mehrheitlich zugestimmt.

Grund für die Reform ist unter anderem, dass sich die Anforderungen und Erwartungen an die Finanzverwaltung seit der letzten Reform vor 15 Jahren nachhaltig verändert haben.

Geplant ist, die 40 Finanzämter durch die bundesweiten Behörden „Finanzamt Österreich“ und „Finanzamt für Großbetriebe“ zu ersetzen und die neun bestehenden Zollämter zu einem „Zollamt Österreich“ zusammenzufassen.

Darüber hinaus werden die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde künftig im „Amt für Betrugsbekämpfung“ gebündelt. 

Die Umsetzung der Modernisierung beginnt ab 1. Juli 2020. Einzig der parallel dazu geplante Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge wird ab 1. Jänner 2020 tätig.

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