Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020

Am 22. Juni 2020 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Meldepflichtgesetz und das Flugabgabegesetz geändert werden, in Begutachtung versendet.

Die Begutachtungsfrist endete am 26. Juni 2020.

Die Regierungsvorlage des KonStG 2020 wurde am 30. Juni 2020 im Ministerrat und am 7. Juli 2020, unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages, im Plenum des Nationalrates beschlossen.

Das Plenum des Bundesrates hat das KonStG 2020 am 15. Juli 2020 einstimmig beschlossen.

Am 24. Juli 2020 wurde das KonStG 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Das KonStG 2020 soll die Menschen entlasten und den Standort stärken. Schwerpunkte dieses Gesetzes sind Entlastungsmaßnahmen für Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdiener sowie ein Investitions- und Entlastungspaket für Unternehmen.

Demnach soll der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer rückwirkend ab 1.1.2020 auf 20% gesenkt werden, um Menschen und Familien mit niedrigen Einkommen schnell und unkompliziert zu unterstützen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, sollen mit einer Erhöhung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. Für Unternehmen sollen unter anderem ein Verlustrücktrag und eine degressive Absetzung für Abnutzung eingeführt sowie Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen verlängert werden. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werden ebenfalls Entlastungsmaßnahmen wie beispielsweise die Einführung einer Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne oder die Erhöhung der Grenze der Buchführungspflicht gesetzt. Weiters soll im Sinne einer modernen und digitalen Zukunft, die Möglichkeit von elektronisch durchgeführten Verhandlungen (bei verwaltungsrechtlichen Finanzstrafverfahren) geschaffen werden. Schließlich soll die Flugabgabe bei Kurz- und Mittelstrecken erhöht werden.

Weiterführende Informationen:

BGBl. I Nr. 96/2020

Regierungsvorlage

Begutachtungsentwurf

Letzte Aktualisierung: 13. August 2020