Budgetbegleitgesetz 2023

Die Regierungsvorlage des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000, das Zukunftsfonds-Gesetz, das Tabaksteuergesetz 2022, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) erlassen wird, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Zuschusses an das Land Steiermark zur Sanierung der Grazer Burg, ein Kommunalinvestitionsgesetz 2023, ein Bundesgesetz über einen pauschalen Kostenersatz des Bundes an die Länder für Aufwendungen im Zusammenhang mit § 58c des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 und ein Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2023 – BBG 2023) wurde am 12. Oktober 2022 in den Nationalrat eingebracht, vom Budgetausschuss in seiner Sitzung am 4. November 2022 in Verhandlung genommen und mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat den Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 28. November 2022 in Verhandlung genommen und beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Mit dem Gesetz kam es u.a. zu einer Umstrukturierung bzw. Anpassung der Tabaksteuer. 

Weiterführende Informationen:

BGBl. I Nr. 185/2022

Regierungsvorlage

Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung