Teuerungs-Entlastungspaket III

Am 15. Juli 2022 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Studienförderungsgesetz 1992, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket III), in Begutachtung versendet. 

Die Begutachtung endete am 26. August 2022.

Die Regierungsvorlage des Teuerungs-Entlastungspakets Teil III wurde am 14. September 2022 in den Nationalrat eingebracht und von diesem am 12. Oktober 2022 beschlossen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz des Bundesrates hat den Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 in Verhandlung genommen und beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Mit der Änderung soll u.a. der Kinderabsetzbetrag an die Inflation angepasst werden. 

Weiterführende Informationen:

BGBl. I Nr. 174/2022

Regierungsvorlage

Gesetzestext
Vorblatt und WFA
Erläuterungen
Textgegenüberstellung

Begutachtungsentwurf

Gesetzestext
Vorblatt und WFA
Erläuterungen
Textgegenüberstellung