Teuerungs-Entlastungspaket Teil II

Am 15. Juli 2022 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II), in Begutachtung versendet. 

Die Begutachtung endete am 26. August 2022.

Die Regierungsvorlage des Teuerungs-Entlastungspakets Teil II wurde am 14. September 2022 in den Nationalrat eingebracht und von diesem am 12. Oktober 2022 beschlossen.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat den Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 in Verhandlung genommen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Mit der Änderung wird der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate (Teuerungsrate) angepasst und so dem Effekt der „kalten Progression“ begegnet. Dabei werden die wesentlichen Tarifelemente in der Einkommensbesteuerung automatisch um zwei Drittel der Inflation angepasst und die Bezieher von Einkünften im Umfang des Volumens der noch nicht automatisch ausgeglichenen kalten Progression entlastet. 

Weiterführende Informationen:

BGBl. I Nr. 163/2022

Regierungsvorlage

Gesetzestext
Vorblatt und WFA
Erläuterungen
Textgegenüberstellung

Begutachtungsentwurf

Gesetzestext
Vorblatt und WFA
Erläuterungen
Textgegenüberstellung

Studien

Schätzung der kalten Progression als Grundlage für Maßnahmen zur Inflationsabgeltung für das Jahr 2023 (IHS, WIFO 2022) (PDF, 299 KB) (PDF, 299 KB)

Endbericht: Volkswirtschaftliche Effekte einer Abschaffung der kalten Progression (EcoAustria 2022) (PDF, 1 MB) (PDF, 1 MB)

Kurzbeschreibung der Methodik zur Erstellung des jährlichen Berichts zur kalten Progression durch IHS und WIFO (IHS, WIFO 2022) (PDF, 347 KB)

Effekte der kalten Progression und der Ausgleichsmaßnahmen, Vorlaeufige Ergebnisse (WIFO, IHS 2022) (PDF, 63 KB)