Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Daten – BBKG 2025 Teil Daten

Am 20. November 2025 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldepflichtige Kryptowerte im Bereich der Besteuerung erlassen wird und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, das EU-Meldepflichtgesetz, das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetzes, das Bankwesengesetz sowie das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Daten – BBKG 2025 Teil Daten) im Rahmen eines Ausschussbegutachtungsverfahrens vom Finanzausschuss des Nationalrates in Begutachtung versendet. Die Begutachtung endete am 27. November 2025.

Hauptgesichtspunkte

Ziele

  • Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuerbetrug
  • Anpassung des nationalen Rechts an internationale Vorgaben

Maßnahmen

Als Sammelgesetz soll das BBKG 2025 Teil Steuern umfassende Reformen im Bereich der Betrugsbekämpfung sicherstellen, um insbesondere missbräuchliche Vorgehensweisen hintanzuhalten. Dabei wird ein zentraler Beitrag zur mehr Steuergerechtigkeit innerhalb des österreichischen Abgabensystems geleistet und wesentlich zur nachhaltigen Sicherung der Staatseinnahmen und zur Konsolidierung des Budgets beigetragen. Insbesondere folgende Maßnahmen wurden mit dem BBKG 2025 Teil Daten umgesetzt:

  • Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch in Bezug auf meldepflichtige Kryptowerte
  • Anpassungen des Gemeinsamen Meldestandards für Finanzkonten
  • Erweiterung des automatischen Informationsaustausches betreffend bestimmte Arten von Einkünften und Vermögen
  • Erweiterung der Abfrageberechtigung aus dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG)

Parlamentarisches Verfahren

Einlangen Nationalrat: 20. November 2025

Ausschussberatung Nationalrat: Beschlussfassung im Finanzausschuss am 20. November auf Einholung schriftlicher Stellungnahmen im Rahmen eines "Ausschussbegutachtungsverfahrens" (49/AUA). Im Finanzausschuss am 2. Dezember mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Gesetzesvorschlag vom Nationalrat in der Sitzung am 10. Dezember in dritter Lesung einstimmig angenommen

Einlangen Bundesrat: 11. Dezember 2025

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 16. Dezember 2025 einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Einstimmiger Beschluss am 18. Dezember 2025, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 96/2025
Parlament

Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung