Voraussetzungen für die Bestellung einer/eines verantwortlichen Markscheiderin/Markscheiders
Die/der Bergbauberechtigte muss für jeden Bergbaubetrieb eine verantwortliche Markscheiderin/einen verantwortlichen Markscheider bestellen, zu deren/dessen Aufgaben die Führung des Bergbaukartenwerkes, Vermessungen beim Bergbaubetrieb, bergschadenkundliche Aufgaben usw. gehören.
Eine verantwortliche Markscheiderin/ein verantwortlicher Markscheider muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Entsprechende Vorbildung oder
- Prüfung durch eine(n) Sachverständige(n), dass die für einen bestimmten Betrieb erforderlichen Kenntnisse des Markscheidewesens vorliegen.
- Einschlägige Rechtskenntnisse (können etwa durch eine Prüfung im BMF nachgewiesen werden),
- Einschlägige praktische Verwendung (Dauer mind. drei Jahre, bei fehlender Vorbildung fünf Jahre).
Eine entsprechende Vorbildung ist das Studium Markscheidewesen, bei Bergbauen geringer Gefährlichkeit (§ 112 Abs. 4 MinroG) gilt als Vorbildung auch:
- Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
a) Bergwesen
b) Mining and Tunneling
c) Rohstoffgewinnung und Tunnelbau
d) Vermessungswesen
e) Vermessung und Katasterwesen
f) Geomatics Science
g) Geodäsie und Geoinformation - Grundausbildung gemäß Anlage 1 der VPB-V 2017 sowie eine Zusatzausbildung Markscheidewesen gemäß Anlage 7 der VPB-V 2017
- Ausbildung an der Berg- und Hüttenschule Leoben, Abteilung Bergbau
- Abschluss der Höheren Lehranstalt für Rohstofftechnik
- Abschluss der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen - Rohstoff- und Energietechnik.
Die Bestellung einer verantwortlichen Markscheiderin/eines verantwortlichen Markscheiders muss die/der Bergbauberechtigte dem Bundesminister für Finanzen (Abteilung VI/6 Bergbau - Technik und Sicherheit, Denisgasse 31, 1200 Wien) bekannt geben. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Bestellung vorgemerkt. Von der Vormerkung wird sowohl die/der Bergbauberechtigte als auch die verantwortliche Markscheiderin/der verantwortliche Markscheider verständigt.
Es wird empfohlen, dem Schreiben, mit dem die Bestellung einer verantwortlichen Markscheiderin/eines verantwortlichen Markscheiders dem BMF angezeigt wird, auch folgende ausgefüllte "Erhebungsblätter" sowie die dort genannten Unterlagen anzuschließen:
- Erhebungsblatt A1 (Angaben zur/zum Bergbauberechtigten und zum Bergbaubetrieb)
- Erhebungsblatt A2 (Angaben zu den Betriebsstätten)
- Erhebungsblatt B (Angaben zur verantwortlichen Markscheiderin/zum verantwortlichen Markscheider)
Rechtliche Grundlagen:
Verordnung über verantwortliche Personen im Bergbau 2017 (VPB-V 2017)