Kommunales Investitionsprogramm

Allgemeine Informationen zu den Kommunalen Investitionsprogrammen

Kommunales Investitionsgesetz 2025

Der Bund stellt für ein neues kommunales Investitionsprogramm (KIG 2025), BGBl.I Nr. 128/2024, zusätzliche 500 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2027 zur Verfügung, wobei der Kofinanzierungsanteil des Bundes im Vergleich zu den letzten Programmen von 50% auf 80% erhöht wird.

Die Verwendungszwecke sind im Wesentlichen denen des KIG 2023 nachgebildet und umfassen daher wiederum Investitionen in energiesparende Maßnahmen und sonstige Investitionen. Zukünftig sind auch Klimawandelanpassungsmaßnahmen zuschussfähig. 

Die Gemeinden haben den Antrag auf Zweckzuschuss bis 31. Dezember 2027 bei der Abwicklungsstelle – Buchhaltungsagentur des Bundes – für Projekte im Zeitraum von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2028 einzureichen.

Informationen zum konkreten Antragsbeginn sowie die Richtlinie über die konkrete Verwendung der Zweckzuschüsse und deren Abwicklung werden in den nächsten Wochen bekannt gegeben.

Neu im KIG 2025: Ausbau und Förderung des digitalen Übergangs

Um auch Personengruppen zu unterstützen, die Schwierigkeiten bei der Antragstellung von Förderungen des Bundes, die bisher nur in digitaler Form verfügbar waren, haben, gewährt der Bund den Gemeinden zur Förderung des weiteren Ausbaus des digitalen Übergangs in den Gemeinden, einschließlich der verstärkten Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger durch die Gemeinden bei elektronischen Amts- und Behördenkontakten, einen Zweckzuschuss in Höhe von 120 Millionen Euro, der in den Jahren 2025 bis 2028 in vier Tranchen zu je 30 Millionen Euro ausbezahlt wird.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird der Zweckzuschuss antragslos überwiesen werden. Mit der Erfüllung der Bedingungen gemäß § 5 KIG 2025 ist der Anspruch auf den Zweckzuschuss gegeben. Diese Bedingungen sind, dass die Gemeinde bis spätestens 30. Juni 2025 erstens eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für die Unterstützung bei der digitalen Antragstellung von Förderangeboten des Bundes benannt hat und zweitens die Gemeinde alternativ Registrierungsbehörde gemäß § 4a des E-Government-Gesetzes ist oder eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für Fortbildungsmaßnahmen und organisatorische Themen benannt hat; Informationen dazu, wie diese Voraussetzungen konkret erfüllt werden können, werden noch zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

Gesetzestext Kommunales Investitionsgesetz 2025:

Kommunales Investitionsgesetz 2025 (PDF, 239 KB) (PDF, 137 KB)

 

Kommunales Investitionsgesetz 2023

Seit Jänner 2023 werden bereits Zuschüsse aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2023 getätigt. Detailinformationen über alle beantragten oder bereits ausbezahlten Anträge inkl. Projektbezeichnung werden auf der Homepage des BMF (Monatsberichte) unter Themen/Budget/Budget 2024/Abschnitt „Budgetvollzug 2024“ bereitgestellt.

https://www.bmf.gv.at/themen/budget/budget-2024.html#aktuellerbudgetvollzug

Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms 2023 für Gemeinden werden vom Bund für die Jahre 2023 bis 2026 insgesamt 1.000 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon ist die eine Hälfte für Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger und die andere Hälfte für Investitionsprojekte, die an die Kriterien des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 angelehnt sind, vorgesehen. Darüber hinaus können die Gemeinden aus beiden 500 Millionen Euro-Töpfen wiederum maximal 5 % der ihr zur Verfügung stehenden Zuschüsse an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können.

Die Gemeinden können die KIG 2023 Mittel für Projekte verwenden, die von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2027 begonnen werden. Anträge auf Zweckzuschüsse sind bis 31. Dezember 2026 bei der Abwicklungsstelle, der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG), einzureichen. Weiterführende Informationen zur konkreten Antragsstellung für den Zweckzuschuss gemäß § 2 (Energiesparmaßnahmen) sowie gemäß § 5 (Investitionsprojekte) finden Sie auf folgender Website:

https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/kip-2023/

Weitere Details können dem nachfolgenden Gesetzestext (novellierte Fassung vom Juli 2024) entnommen werden:

Kommunales Investitionsgesetz 2023 (PDF, 133 KB)

Die näheren Grundsätze über die konkrete Verwendung der  Zweckzuschüsse nach § 2 (Energiesparmaßnahmen) und nach § 5 KIG 2023 (Investitionsprojekte) finden sich nachstehend in den adaptierten Durchführungsbestimmungen (Richtlinie) zum Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (Stand: September 2023):

Adaptierte Durchführungsbestimmungen (Richtlinie) zum Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (Stand September 2023) (PDF, 395 KB)

Übersicht über Änderungen der Durchführungsbestimmungen (PDF, 650 KB)

Für das kommunale Investitionsprogramm 2023 werden vom Bund insgesamt 1.000 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die auf die einzelnen Gemeinden mit einem Schlüssel, der sich aus der Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zusammensetzt, verteilt werden. Die Aufteilung nach Gemeinden können Sie der hier angeführten Excel-Liste entnehmen.

 

Kommunales Investitionsgesetz 2020

Anträge gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) konnten bis Ende 2022 bei der Abwicklungsstelle des Bundes (Buchhaltungsagentur) eingebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 4 KIG 2020 ist nach Durchführung des Investitionsprojekts, spätestens bis 31. Jänner 2025, die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses gegenüber der Abwicklungsstelle mit allen erforderlichen Unterlagen nachzuweisen. Nicht nachgewiesene oder nicht anerkannte Beträge sind vom Bund bei den nachfolgenden monatlichen Ertragsanteilsvorschüssen in Abzug zu bringen.

Abschlussbericht über die Abwicklung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 sowie eine Übersicht der Investitionsprojekte:

KIG 2020 Abschlussbericht Stand Februar 2023 (PDF, 879 KB)

KIG 2020 Übersicht Investitionsprojekte  (Excel, 4 MB)

Gesetz und Durchführungsbestimmungen:

Informationen zum konkreten Abrechnungsprozess finden Sie auf folgender Website der BHAG:

https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/kip-2020/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an kip2020@bhag.gv.at

Die Aufteilung des Zweckzuschusses nach Gemeinden können Sie aus dem hier angeführten PDF-Dokument entnehmen: