Kommunales Investitionsprogramm

Allgemeine Informationen zu den Kommunalen Investitionsprogrammen

Kommunales Investitionsgesetz 2023

Seit Jänner 2023 werden bereits Zuschüsse aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2023 getätigt. Detailinformationen über alle beantragten oder bereits ausbezahlten Anträge inkl. Projektbezeichnung werden auf der Homepage des BMF (Monatsberichte) unter Themen/Budget/Das Budget/Budget 2023/Abschnitt „Budgetvollzug 2023“ bereitgestellt.

https://www.bmf.gv.at/themen/budget/das-budget/budget-2023.html

Im Rahmen eines neuen Kommunalen Investitionsprogramms 2023 für Gemeinden werden vom Bund für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 1.000 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon ist die eine Hälfte für Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger und die andere Hälfte für Investitionsprojekte, die an die Kriterien des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 angelehnt sind, vorgesehen. Darüber hinaus können die Gemeinden aus beiden 500 Millionen Euro-Töpfen wiederum maximal 5 % der ihr zur Verfügung stehenden Zuschüsse an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können.

Die Gemeinden können die KIG 2023 Mittel für Projekte verwenden, die von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2025 begonnen werden. Anträge auf Zweckzuschüsse sind bis 31. Dezember 2024 bei der Abwicklungsstelle, der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG), einzureichen. Weiterführende Informationen zur konkreten Antragsstellung für den Zweckzuschuss gemäß § 2 (Energiesparmaßnahmen) sowie gemäß § 5 (Investitionsprojekte) finden Sie auf folgender Website:

https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/kip-2023/

Weitere Details können dem nachfolgenden Gesetzestext entnommen werden:

Kommunales Investitionsgesetz (PDF, 133 KB) 

Die näheren Grundsätze über die konkrete Verwendung der  Zweckzuschüsse nach § 2 (Energiesparmaßnahmen) und nach § 5 KIG 2023 (Investitionsprojekte) finden sich nachstehend in den adaptierten Durchführungsbestimmungen (Richtlinie) zum Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (Stand: September 2023):

Adaptierte Durchführungsbestimmungen (Richtlinie) zum Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (Stand September 2023) (PDF, 395 KB)

Übersicht über Änderungen der Durchführungsbestimmungen (PDF, 650 KB)

Für das kommunale Investitionsprogramm 2023 werden vom Bund insgesamt 1.000 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die auf die einzelnen Gemeinden mit einem Schlüssel, der sich aus der Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zusammensetzt, verteilt werden. Die Aufteilung nach Gemeinden können Sie der hier angeführten Excel-Liste entnehmen.

 

Kommunales Investitionsgesetz 2020

Anträge gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) konnten bis Ende 2022 bei der Abwicklungsstelle des Bundes (Buchhaltungsagentur) eingebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 4 KIG 2020 ist nach Durchführung des Investitionsprojekts, spätestens bis 31. Jänner 2025, die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses gegenüber der Abwicklungsstelle mit allen erforderlichen Unterlagen nachzuweisen. Nicht nachgewiesene oder nicht anerkannte Beträge sind vom Bund bei den nachfolgenden monatlichen Ertragsanteilsvorschüssen in Abzug zu bringen.

Abschlussbericht über die Abwicklung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 sowie eine Übersicht der Investitionsprojekte:

KIG 2020 Abschlussbericht Stand Februar 2023 (PDF, 879 KB)

KIG 2020 Übersicht Investitionsprojekte  (Excel, 4 MB)

Gesetz und Durchführungsbestimmungen:

Informationen zum konkreten Abrechnungsprozess finden Sie auf folgender Website der BHAG:

https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/kip-2020/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an kip2020@bhag.gv.at

Die Aufteilung des Zweckzuschusses nach Gemeinden können Sie aus dem hier angeführten PDF-Dokument entnehmen: