Kommunales Investitionsprogramm

NEU:

Bei den Kommunalinvestitionsgesetzen 2020, 2023 und 2025 sind Änderungen vorgesehen:

Die Bundesregierung hat sich mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund darauf geeinigt, dass die bisherigen Zweckzuschüsse in Finanzzuweisungen für Investitionen umgewandelt werden sollen.

Diese Änderungen bewirken,

  • dass die Mittel aus den Kommunalinvestitionsgesetzen 2020, 2023 und 2025 (inkl. Zweckzuschuss Digitaler Wandel) den Gemeinden einfacher und ohne verpflichtende Kofinanzierung zur Verfügung gestellt werden,
  • die Gemeinden selbst über die konkrete Investition entscheiden,
  • die Mittel vom Bund antraglos an die Gemeinden übermittelt werden,
  • Anträge und Abrechnungen gegenüber dem Bund (Buchhaltungsagentur) entfallen und durch eine Berichterstattung über die Mittelverwendung an den Gemeinderat ersetzt werden.

Die Anteile sowie Restbeträge der einzelnen Gemeinden bleiben unverändert.

Die Buchhaltungsagentur des Bundes ist nicht mehr involviert und auch für etwaige Fragen betreffend die neuen Finanzzuweisungen keine Auskunftsstelle mehr.

Die Gemeinden werden mit einem Rundschreiben über die Änderungen informiert.

Diese Änderungen wurden als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2025 dem Nationalrat zur weiteren parlamentarischen Behandlung vorgelegt.

Auf Basis der Regierungsvorlage sind – zusätzlich zu den bereits in den Jahren 2023 und 2024 erfolgten Auszahlungen iHv. 738,25 Mio. € – folgende Auszahlungen des Bundes gemäß dem KIG 2023 und dem KIG 2025 für die Finanzzuweisungen vorgesehen (2025: inkl. der bereits bis 30. April 2025 ausbezahlten Zuschüsse iHv. 44,0 Mio. €):

  • 2025: 211,00 Mio. €
  • 2026: 320,00 Mio. €
  • 2027: 290,75 Mio. €
  • 2028: 60,00 Mio. €

Schließlich sind hier die exakten Beträge für jede österreichische Gemeinde im Rahmen der novellierten Kommunalinvestitionsgesetze – auf die Jahre 2025 bis 2028 aufgeschlüsselt – dargestellt:

Finanzzuweisungen für Investitionen gemäß KIG 2020, KIG 2023 und KIG 2025 (PDF, 1 MB)