Alterssicherungskommission Die Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme, kurz Alterssicherungskommission (ASK), ist ein Gremium mit 20 Expertinnen und Experten und einem bzw. einer Vorsitzenden, das sowohl zum Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch zu den Pensionen des öffentlichen Dienstes Gutachten bzw. Berichte sowie Vorschläge zur Finanzierbarkeit des Pensionssystems erstattet (Alterssicherungskommissions-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2017).

Aufgaben der Alterssicherungskommission

Aufgabe der ASK ist es, Gutachten und Berichte über die mittel- und langfristige Entwicklung bzw. Gebarung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie den Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu erstatten (§ 2 Abs. 1 Z 1-2 ASK-G). Ebenso gehört die etwaige Erstattung von Vorschlägen zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit zu den Tätigkeiten der ASK (§ 2 Abs. 1 Z 3-5 ASK-G).

Gutachten und Berichte

Die vorzulegenden Pensionsgutachten werden von den Büros (§ 10 ASK-G) der Alterssicherungskommission erstellt, wobei die Gutachten und Berichte zur gesetzlichen Pensionsversicherung vom Büro des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erstellt werden und jene zu den Beamtenpensionen vom Büro des Bundesministeriums für Finanzen. Die sogenannten Mittelfristgutachten werden jährlich erstellt und sehen einen Projektionszeitraum von fünf Jahren vor (§ 2 Abs. 1 Z 1 ASK-G), während die sogenannten Langfristgutachten alle drei Jahre zu erstellen sind und einen Projektionshorizont bis mindestens zum Jahr 2050 haben (§ 2 Abs. 1 Z 2 ASK-G).

Die vom Büro des BMF erstellten Gutachten und Berichte zu den Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden finden sich unter den nachstehenden Links zum Download. Seit 2023 werden zudem die Tabellen der Gutachten und Berichte in maschinenlesbarer Form veröffentlicht.