Beteiligte Institutionen
Mit der Umsetzung des Bankenpakets befasst sind das Bundesministerium für Finanzen, die ABBAG – Abbaumanagementgesellschaft des Bundes, die HBI – Bundesholding AG, die Finanzprokuratur, die Oesterreichische Nationalbank und die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde. Im Falle von europarechtlichen Bezügen ist ferner die Europäische Kommission,Generaldirektion Wettbewerb, zur Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Implikationen und gegebenenfalls zur Genehmigung der einzelnen Maßnahmen berufen.
Die beteiligten Institutionen erfüllen insbesondere folgende Aufgaben:
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Das BMF ist der Vertreter der Republik Österreich gegenüber den antragsstellenden Kreditinstituten und der Europäischen Kommission. Das BMF ist zuständig für die Genehmigung und Umsetzung von Maßnahmen gemäß FinStaG, wie unter "Maßnahmen zur Stärkung und Stabilisierung einzelner Institute" beschrieben.
Das BMF berichtet quartalsweise an den Hauptausschuss des Nationalrates über die gesetzten Maßnahmen, es informiert die Europäische Kommission sowie internationale Organisationen und hat die Auflagenkontrolle nach FinStaG inne. Es ist zuständig für das Beteiligungsmanagement sowie für das Reprivatisierungs- und Veräußerungsmanagement. Das BMF nimmt auch die Dividendenzahlungen und die Haftungsentgelte der Banken aus Maßnahmen gemäß FinStaG ein.
ABBAG – Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG)
Der Unternehmensgegenstand der ABBAG besteht in (i) der Verwaltung einschließlich der Verwertung von Anteilen und Vermögensrechten des Bundes und der Gesellschaft an Abbaugesellschaften und Rechtsträgern gemäß § 1 FinStaG sowie (ii) der Erbringung von Dienstleistungen und dem Ergreifen von Maßnahmen, die für eine bestmögliche Verwertung des Vermögens und die Liquidation einer Abbaugesellschaft erforderlich oder zur Wahrung öffentlicher Interessen im Sinne des FinStaG geboten sind.
Zu diesem Zweck stehen der Gesellschaft nach Maßgabe einer gesetzlicher Ermächtigung oder Beauftragung durch den Bundesminister für Finanzen zahlreiche Instrumente und Maßnahmen zur Verfügung
HBI – Bundesholding AG (HBI – BH)
Der Unternehmensgegenstand der HBI – BH besteht in der Verwaltung und bestmöglichen Verwertung der Anteile an der Hypo Alpe-Adria-Bank S.p.A. (HBI) mit Sitz in Udine (Italien).
Finanzprokuratur
Die Finanzprokuratur unterstützt die Konzeption und Administration des Bankenpakets durch Erstellung von Gesetzesentwürfen, die Vertragserrichtungen zwischen Bund und Kreditinstituten sowie durch die Erstellung von Gutachten.
Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Die Oesterreichische Nationalbank unterstützt die Umsetzung des Maßnahmenpaktes zur Finanzmarktstabilität durch folgende Maßnahmen:
- Prüfung der Systemrelevanz und Feststellung des Status der betroffenen Kreditinstitute;
- volkswirtschaftliche Analysen und Monitoring im Rahmen der Bankenaufsicht.
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde führt die gesetzlich vorgeschriebene behördliche Aufsicht durch. Ihr kommt eine Mitteilungspflicht gegenüber dem BMF zu und sie wird in die Verhandlungen mit einzelnen Kreditinstituten dann einbezogen, wenn sich Fragen der Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften stellen. Die FMA fungiert weiters als Abwicklungsbehörde von Abbaueinheiten, die auf der Grundlage des BaSAG abzuwickeln sind.
Europäische Kommission
Entsprechend den Bestimmungen des europäischen Wettbewerbsrechtes wurde das österreichische Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Banken der Europäischen Kommission bekanntgegeben. Die Genehmigung erfolgte am 9. Dezember 2008 durch die Entscheidung K(2008) 8408 endg. zeitlich befristet für einen Zeitraum von sechs Monaten und wurde mehrmals, zuletzt bis 30. Juni 2011, verlängert. Österreich hatte keine weitere Verlängerung beantragt.
Seither ist jede einzelne Unterstützungsmaßnahme auf Ihren Beihilfecharakter zu prüfen und gegebenenfalls der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorzulegen.
Eine solche Beihilfegenehmigung erging für alle (teil-) verstaatlichten Banken:
- Österreichische Volksbanken AG (inzwischen in Liquidation und seit 2015 nicht mehr Teil des Volksbankenverbundes) und Volksbanken-Verbund: Entscheidung C(2015) 4635 vom 2. Juli 2015
- Kommunalkredit Austria AG (inzwischen bereits reprivatisiert): Entscheidung C(2013) 4659 vom 19. Juli 2013
- Hypo Group Alpe Adria: Entscheidung C(2013) 5648 vom 3. September 2013