Technische Umsetzung des Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung AEO und C-TPAT (USA)

Am 4. Mai 2012 haben die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Handelspartnerprogramme "Customs and Trade Partnership Against Terrorism" (C-TPAT) und "Authorised Economic Operator" (AEO) unterzeichnet.

Das Abkommen wurde in Form eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses EU-USA für die Zusammenarbeit im Zollbereich, im Amtsblatt (EU) Nr. L 144/2012 veröffentlicht.

Die Teilnehmer an den jeweiligen Programmen werden damit hinsichtlich ihrer günstigeren Risikoeinstufung für die Durchführung von Zollkontrollen gleichgestellt, um den Handel zwischen der EU und den USA zu erleichtern und die Zollabfertigung für verlässliche Wirtschaftsbeteiligte zu beschleunigen.

Umsetzung

Für die technische Umsetzung dieses Abkommens ist es erforderlich, dass sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer an den Programmen in den Zollanmeldungen identifiziert, um seinen gültiger Status verifizieren zu können. Für diese Zwecke haben die EU und die USA eine automatisierte Form des Austausches der relevanten Daten über Wirtschaftsbeteiligte, die den AEO-Status oder den C-TPAT-Status innehaben, vereinbart.

Hinweis: Die nachstehenden Informationen befassen sich nur mit der Umsetzung der US-seitigen Gewährung von Erleichterungen bei Einfuhrzollkontrollen. Informationen zur EU-seitigen Umsetzung ergehen zu einem späteren Zeitpunkt.

Das US-Risikomanagementsystem kann Vorteile bei Zollkontrollen nur auf Basis von Informationen anstoßen, die mit einer Manufacturer Identification Number (MID-Nummer) verknüpft sind. Für diese Zwecke ist es erforderlich, dass die in der EU für Wirtschaftsbeteiligte vergebenen EORI-Nummern mit den in den USA vergebenen MID-Nummern abgeglichen werden.

EORI/MID Abgleich

Die US Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) hat eine Web-Applikation entwickelt, auf der die in der EU zertifizierten AEOs ihre EORI-Nummer selbständig mit ihrer MID-Nummer bzw. ihren MID-Nummern abgleichen können. Die Applikation kann über den nachstehenden Internet-Link aufgerufen werden:

CBP hat weiters eine Anleitung für den erfolgreichen Abgleich zur Verfügung gestellt (siehe Link am Ende der Seite).

Ergänzende Hinweise

Auf folgende ergänzenden Punkte im Zusammenhang mit dem EORI/MID-Abgleich wird besonders hingewiesen:

  • EU-Hersteller oder Lieferanten (Händler) benötigen eine MID-Nummer, um Waren in die USA exportieren zu können.
  • Inhaber einer gültigen AEOS oder einer kombinierten AEOC/AEOS-Bewilligung, die von den Vorteilen des Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung profitieren wollen, müssen ihre Zustimmung zum AEO-spezifischen Datenaustausch mit Drittländern erteilen und ihre EORI-Nummer mit ihrer MID-Nummer bzw. mit ihren MID-Nummern auf der Web-Applikation der CBP abgleichen.
  • Die Web-Applikation der CBP hat nur den EORI/MID-Abgleich für in der Gemeinschaft zertifizierte AEOs zum Gegenstand.
  • Die Registrierung von EU-Exporteuren und Zuweisung von MID-Nummern erfolgt durch ermächtigte US-Broker. Die US-Behörden empfehlen jenen EU-Exporteuren, die noch über keine MID-Nummer verfügen oder denen ihre MID-Nummer nicht bekannt ist, sich diesbezüglich an ihre US-amerikanischen Handelspartner oder ihnen bekannte US-Broker zu wenden. Eine elektronische Abfragemöglichkeit der MID-Nummern gibt es derzeit nicht.
  • Ein Wirtschaftsbeteiligter kann nur über eine EORI, jedoch über mehrere MID-Nummern (standortbezogen) verfügen.
  • Verfügt ein Wirtschaftsbeteiligter über mehrere MID-Nummern müssen sämtliche MID-Nummern mit seiner EORI-Nummer abgeglichen werden.
  • Die in der Web-Applikation verlangte "primary adress" muss mit der dem zuständigen Zollamt im Rahmen der Zustimmung zum Datenaustausch mit Drittländern bekannt gegebenen Adresse (sogenannte "MRA-Adresse") übereinstimmen. Sofern diese nicht bekannt ist, kann diese beim zuständigen Zollamt in Erfahrung gebracht werden.
  • Sobald der EORI/MID-Abgleich erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der AEO von einer bevorzugten Behandlung durch die US Zollbehörden profitieren, vorausgesetzt, der US-Handelspartner erklärt die relevante(n) MID-Nummer(n) in seinen Importzollanmeldungen.

Bei Fragen und Problemen betreffend den EORI/MID-Abgleich steht Ihnen das Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung.

Ansprechperson

Josef Ebmer, MA MSc (WU)
Bundesministerium für Finanzen
Zollrecht, Zollpolitik und internationale Zollangelegenheiten
E-Mail: josef.ebmer@bmf.gv.at