AEO und C-TPAT (USA) – Technische Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung

Zwischen der Europäischen Union und den USA wurde ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Programme Authorised Economic Operator (AEO) und Customs Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT) unterzeichnet.

Im Rahmen des AEO-Programms der EU kann die Zustimmung zur gegenseitigen Anerkennung mit drittländischen Partnerstaaten, die über ein ähnliches Programm für ihre Wirtschaftsbeteiligten verfügen, in Anspruch genommen werden. Eines dieser Partnerländer sind die USA. Ziel ist es, zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten mit hohen Sicherheitsstandards bei Einfuhren Erleichterungen im Rahmen der Zollrisikobewertung und bei Zollkontrollen zu gewähren und dadurch den Handel zwischen der EU und den USA zu erleichtern. Die Rechtsgrundlage bildet der Beschluss Nr. 1/2012 des Gemischten Ausschusses EU-USA für die Zusammenarbeit im Zollbereich (ABl. EU L 144 vom 5. Juni 2012).

Technische Voraussetzungen

Damit die Vorteile der gegenseitigen Anerkennung gewährt werden können, muss der jeweilige AEO- bzw. C-TPAT-Status in der Zollanmeldung eindeutig identifizierbar sein. Zu diesem Zweck tauschen die EU und die USA die hierfür erforderlichen Daten automatisiert aus.

Da das US-Risikomanagement auf der Manufacturer Identification Number (MID) basiert, muss die EORI-Nummer eines AEO mit der entsprechenden MID verknüpft werden.

EORI/MID-Abgleich

Die US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) betreibt eine Online-Anwendung, über die die in der EU bewilligten AEOs ihre EORI-Nummer selbstständig mit ihrer MID-Nummer bzw. ihren MID-Nummern abgleichen können. Die Online-Anwendung kann über den nachstehenden Link aufgerufen werden:

CBP hat weiters eine Anleitung für den erfolgreichen Abgleich zur Verfügung gestellt (siehe Link am Ende der Seite).

Ergänzende Hinweise

  • EU-Hersteller oder Lieferanten (Händler) benötigen eine MID-Nummer, um Waren in die USA exportieren zu können. Der EORI/MID-Abgleich ist nur erforderlich, wenn die Vorteile der gegenseitigen Anerkennung zwischen AEO und C-TPAT bei Einfuhren in die USA in Anspruch genommen werden sollen.
  • Die Registrierung von EU-Exporteuren sowie die Zuweisung von MID-Nummern erfolgen durch autorisierte US-Broker. Die US-Behörden empfehlen jenen EU-Exporteuren, die noch über keine MID-Nummer verfügen oder denen ihre MID-Nummer nicht bekannt ist, sich diesbezüglich an ihre US-amerikanischen Handelspartner oder ihnen bekannte US-Broker zu wenden. Eine elektronische Abfragemöglichkeit der MID-Nummern steht nicht zur Verfügung.
  • Inhaber einer gültigen AEOS- oder einer kombinierten AEOC/AEOS-Bewilligung, die von den Vorteilen des Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung profitieren wollen, müssen ihre Zustimmung zum AEO-spezifischen Datenaustausch mit Drittländern erteilen und ihre EORI-Nummer mit ihrer MID-Nummer bzw. mit ihren MID-Nummern über die Online-Anwendung der CBP abgleichen.
  • Ein Wirtschaftsbeteiligter verfügt immer nur über eine EORI-Nummer, kann jedoch mehrere standortbezogene MID-Nummern besitzen. Alle MID-Nummern müssen mit der EORI-Nummer verknüpft werden.
  • Die in der Online-Anwendung verlangte "Primary Address" muss mit der in der zentralen Anwendung EOS im Rahmen der Zustimmung zum Datenaustausch mit Drittländern bekannt gegebenen Adresse (der sogenannten "MRA-Adresse") übereinstimmen. Sofern diese nicht bekannt ist, kann sie beim zuständigen Kundenteam erfragt werden.
  • Die Online-Anwendung der CBP dient ausschließlich dem EORI/MID-Abgleich für in der Europäischen Union bewilligte AEO.
  • Sobald der EORI/MID-Abgleich erfolgreich abgeschlossen wurde, können Inhaber einer AEOS- oder kombinierten AEOC/AEOS-Bewilligung von einer bevorzugten Behandlung durch die US-Zollbehörden profitieren, vorausgesetzt der US-Handelspartner erklärt die relevanten MID-Nummern in seinen Importzollanmeldungen.

Bei Fragen zum EORI/MID-Abgleich wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Finanzen.

Ansprechperson

Josef Ebmer, MA MSc (WU)
Bundesministerium für Finanzen
Zollrecht, Zollpolitik und internationale Zollangelegenheiten
E-Mail: josef.ebmer@bmf.gv.at