Allgemeine Informationen zu den Finanzbeziehungen zu Ländern und Gemeinden

Die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sind in der Finanzverfassung und im Finanzausgleichsgesetz geregelt.

Die grundlegenden Regeln für die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sind Gegenstand der Finanzverfassung.

Im Finanzverfassungsgesetz 1948 wird das Steuer- und Abgabenwesen und die grundlegenden Bestimmungen über (gegenseitige) Kostentragung und Transfers geregelt.

Diese Bestimmungen werden im jeweils für einige Jahre geltenden Finanzausgleichsgesetz konkretisiert. Der Inhalt dieses Bundesgesetzes beruht auf dem Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Finanzausgleichspartnern

  • Bund
  • Länder
  • Österreichischer Gemeindebund und 
  • Österreichischer Städtebund

Dieses Verhandlungsergebnis wird auch als Paktum über den Finanzausgleich bezeichnet. Das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz 2024 (FAG 2024) regelt den Finanzausgleich für die Jahre 2024 bis 2028.