Der Abschied von der kalten Progression bleibt ein Ciao ohne Au!

Der Abschied von der kalten Progression bleibt ein Ciao ohne Au!

Die kalte Progression wurde mit 1. Jänner 2023 abgeschafft. Seitdem wird den Menschen die jährlich aufgrund der Inflation entstehende steuerliche Mehrbelastung abgegolten. Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag werden ebenfalls valorisiert.

Die im Jahr 2025 auszugleichende Inflationsrate beträgt 5,0 %, errechnet als der Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten über die Monate Juli 2023 bis Juni 2024.

Demnach werden die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufgrund der Abschaffung der kalten Progression im kommenden Jahr um rund 2 Milliarden Euro entlastet.

Die neuen inflationsangepassten Tarifstufen für 2025

Steuersatz Einkommensteuer
Tarifgrenzen 2024
Tarifgrenze
neu 2025
0 % bis 12.816 € bis 13.308 €
20 % 20.818 € 21.617 €
30 % 34.513 € 35.836 €
40 % 66.612 € 69.166 €
48 % 99.266 € 103.072 €
50 % ab 99.266 € ab 103.072 €

 

Gut zu wissen: Was heißt eigentlich kalte Progression?

Die Inflation führt zu einem Steuermehraufkommen, das sich aus der Differenz zwischen dem gesamten Steueraufkommen bei einem unveränderten Steuertarif und dem Steueraufkommen, das sich bei an die Inflationsrate angepassten wesentlichen Tarifelementen, ergibt.

Im Jahr 2025 sparen sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Abschaffung der kalten Progression rund 2 Milliarden Euro. Die Maßnahmen betreffen sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Pensionistinnen und Pensionisten sowie Selbständige und entlasten damit potentiell mehr als 8 Millionen Menschen.