Rechenbeispiele
B ist alleinerziehender Angestellter und hat ein Kind unter 18. B erhält ein monatliches Bruttogehalt iHv 1.700 Euro.
Entlastung | |
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Erhöhung Verkehrsabsetzbetrag | € 24 |
Erhöhung des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag | € 38 |
Erhöhung Alleinerzieherabsetzbetrag | € 29 |
Kinderzuschlag für einkommensschwache Erwerbstätige mit Kindern(iHv 60 Euro pro Kind/ Monat) | € 720 |
Gesamtentlastung im Jahr 2025 | € 811 |
C ist Pensionistin und erhält eine durchschnittliche monatliche Bruttopension iHv 2.100 Euro.
Entlastung | |
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Anhebung Tarifstufengrenzen | € 178 |
Erhöhung Pensionistenabsetzbetrag | € 153 |
Gesamtentlastung im Jahr 2025 | € 331 |
D ist Architekt und hat Betriebsausgaben iHv 18.000 Euro (davon 10.000 Euro Sozialversicherung). 2025 erzielt er einen Umsatz von 50.000 Euro.
Entlastung | |
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Anhebung Tarifstufengrenzen | € 178 |
Anhebung Kleinunternehmergrenze und -pauschalierung | € 2.635 |
Gesamtentlastung im Jahr 2025 | € 2.813 |
L ist Angestellter. Er erhält ein monatliches Bruttogehalt iHv 4.150 Euro.
Variante A: L ist Kaufmännischer Angestellter*
Variante B: L ist im Außendienst tätig**.
Entlastung Variante A | Entlastung Variante B | |
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Anhebung Tarifstufengrenzen | € 311 | |
Erhöhung Verkehrsabsetzbetrag | € 24 | |
Erhöhung Kilometergeld | € 384 | |
Erhöhung Tagesgeld | € 28 | € 192 |
Kostenersatz für Bahndienstreisen | € 96 | |
Gesamtentlastung im Jahr 2025 | € 459 | € 911 |
*4 x Dienstreise (1 Woche, Anreise mit der Bahn 200 km); **8 Stunden am Tag – 300 km in der Woche (40 Wochen jährlich im mobilen Dienst)