Rechenbeispiele

B ist alleinerziehender Angestellter und hat ein Kind unter 18. B erhält ein monatliches Bruttogehalt iHv 1.700 Euro.

  Entlastung
Erhöhung Verkehrsabsetzbetrag € 24
Erhöhung des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag € 38
Erhöhung Alleinerzieherabsetzbetrag € 29
Kinderzuschlag für einkommensschwache Erwerbstätige mit Kindern(iHv 60 Euro pro Kind/ Monat) € 720
Gesamtentlastung im Jahr 2025 € 811

C ist Pensionistin und erhält eine durchschnittliche monatliche Bruttopension iHv 2.100 Euro.

  Entlastung
Anhebung Tarifstufengrenzen € 178
Erhöhung Pensionistenabsetzbetrag € 153
Gesamtentlastung im Jahr 2025 € 331

D ist Architekt und hat Betriebsausgaben iHv 18.000 Euro (davon 10.000 Euro Sozialversicherung). 2025 erzielt er einen Umsatz von 50.000 Euro.

  Entlastung
Anhebung Tarifstufengrenzen € 178
Anhebung Kleinunternehmergrenze und -pauschalierung € 2.635
Gesamtentlastung im Jahr 2025 € 2.813

L ist Angestellter. Er erhält ein monatliches Bruttogehalt  iHv 4.150 Euro.
Variante A: L ist Kaufmännischer Angestellter*
Variante B: L ist im Außendienst tätig**.

  Entlastung Variante A Entlastung Variante B
Anhebung Tarifstufengrenzen € 311
Erhöhung Verkehrsabsetzbetrag € 24
Erhöhung Kilometergeld   € 384
Erhöhung Tagesgeld € 28 € 192
Kostenersatz für Bahndienstreisen € 96  
Gesamtentlastung im Jahr 2025 € 459 € 911

*4 x Dienstreise (1 Woche, Anreise mit der Bahn 200 km); **8 Stunden am Tag – 300 km in der Woche (40 Wochen jährlich im mobilen Dienst)