Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern - Standard Audit File-Tax (SAF-T)

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1998, BGBl 28/1999 wurde in die §§ 131 und 132, jeweils Abs. 3, letzter Satz BAO eine Verpflichtung aufgenommen, nach der bei EDV-gestützten Buchführungen die Daten auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen sind.

Das BMF hat seine Rechtsmeinung zu dieser Thematik in dem Erlass vom 5. März 1999, AÖF 1999/76 (Inkrafttreten und Übergang) und in dem Erlass vom 3. Juli 2000, AÖF 2000/138 (zulässige Dateiformate, Inkrafttreten und Übergang, Zeitpunkt der Erstellung der Datenträger sowie Umfang, Einsichtgewährung, Lesbarmachung und Begriff "dauerhafte Wiedergaben") bekannt gegeben.

Standard Audit File-Tax (SAF-T)

Mit Erlass vom 20. März 2009, BMF-010102/0002-IV/2/2009 werden die bisher zulässigen Datenformate um das Format XML in Form des Standard Audit File-Tax erweitert. Der Standard Audit File-Tax ist eine von der OECD entwickelte genormte Datei, die zuverlässige, aus einem Buchhaltungssystem exportierte Daten enthält. Dabei ist sowohl das Datenformat (XML) als auch der Dateninhalt durch die XSD-Schemadatei vorgegeben.

Umfassende Informationen zum Standard Audit File-Tax_AT:

Diese Informationen dienen der Software-Entwicklung zur Implementierung des Standard Audit File-Tax_AT.