Schaumwein, Wein und Zwischenerzeugnisse

Auf Schaumweine, z.B. Sekt und Champagner, und nicht schäumende („stille“) Weine wird in Österreich keine besondere Verbrauchsteuer erhoben, allerdings sind aus EU-rechtlichen Gründen Verfahrensbestimmungen, insbesondere für die Beförderung dieser Erzeugnisse, zu beachten.

Zwischenerzeugnisse sind typischerweise Getränke auf Weinbasis, die mit Destillationsalkohol versetzt wurden, z.B. Sherry, Portwein und Likörweine, mit einem Alkoholgehalt bis 22 Prozent vol. Die Zwischenerzeugnissteuer beträgt 80 Euro je Hektoliter.

Für die Herstellung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung und/oder unversteuerte Verbringung ist eine Bewilligung beim Zollamt Österreich einzuholen.

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Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2023