Endverwendung

Im Verfahren der Endverwendung können Nicht-Unionswaren abgabenbegünstigt oder zollfrei zum freien Verkehr überlassen werden. Die begünstigten Verwendungen sind zumeist im gemeinsamen Zolltarif der Union festgelegt.
 

Im Unterschied zu den sonstigen Arten der besonderen Verfahren findet bei der Endverwendung bereits bei der Überlassung der Waren zum Verfahren der Statuswechsel zur Unionsware statt.

Im Anschluss daran sind diese Unionswaren zollamtlich zu überwachen bis diese ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt sind oder aus dem Zollgebiet der Union verbracht worden sind.

Sollte das Verfahren nicht ordnungsgemäß beendet werden, ist die Differenz auf den allgemeinen Zollsatz nachzuerheben.

Beispiel: Motoren für die industrielle Montage von bestimmten Kraftfahrzeugen.