Reise

Diese Informationen sollen Ihnen bei der Beurteilung helfen, ob Sie Ihre mitgeführten Waren abgabenfrei nach Österreich einführen können und ob bzw. welche Formalitäten bei der Einreise zu beachten sind. Daneben werden die wichtigsten Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen angeführt, damit Sie von vornherein über allfällige Hindernisse bzw. Erfordernisse bei der Wareneinfuhr informiert sind.  

Die Informationen richten sich an alle nach Österreich einreisenden Personen. Je nachdem, ob Ihr Wohnsitz in einem EU-Staat (EU-Wohnsitz) oder in einem Nicht-EU-Staat (Nicht-EU-Wohnsitz) liegt, sind unterschiedliche Bestimmungen zu beachten.

Ob die Einreise privat oder beruflich veranlasst ist, spielt keine Rolle.

Was bedeutet Wohnsitz?

Für die Frage, ob Sie einen EU-Wohnsitz oder einen Nicht-EU-Wohnsitz haben, ist der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen ausschlaggebend. Dieser Mittelpunkt ergibt sich aus einer Gesamtbetrachtung Ihrer persönlichen und beruflichen Umstände, wobei grundsätzlich die persönlichen Bindungen maßgeblich sind.

Mittelpunkt der Lebensinteressen ist meist der Wohnsitz, an dem auch die Familie wohnt. Das gilt auch dann, wenn man sich aus beruflichen Gründen abwechselnd an verschiedenen Orten innerhalb und außerhalb der EU aufhält. Bei nicht regelmäßiger Rückkehr an den Familienwohnsitz (zB weniger als einmal im Monat) liegt dieser aber am Berufswohnsitz. Bei einem berufsbedingten Aufenthalt zur Ausführung eines Auftrages von begrenzter Dauer oder bei einem Schul- oder Universitätsbesuch bleibt es jedoch stets beim Familienwohnsitz.