Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988
Am 2. Dezember 2025 hat der Finanzausschuss auf Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer und MMag. Markus Hofer beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG 1988) zum Gegenstand hat.
Hauptgesichtspunkte
Ziele
Das KStG 1988 enthält mehrere Bestimmungen, die auf eine Niedrigbesteuerung im Ausland abstellen, die jedoch von unterschiedlichen Schwellen (Steuersätzen) für das Vorliegen einer Niedrigbesteuerung ausgehen. Auch vor dem Hintergrund des Mindestbesteuerungsgesetzes soll im Sinne der Konsistenz sowie aus Gründen der Vollzugsvereinfachung ein regelungsübergreifender einheitlicher Steuersatz im KStG 1988 für das Vorliegen einer Niedrigbesteuerung vorgesehen werden.
Maßnahmen
Der Begriffe Niedrigbesteuerung stellt einheitlich auf einen Steuersatz von 15% ab, ohne dass dabei die jeweiligen Bestimmungen zur Berechnung der Niedrigbesteuerung inhaltlich geändert werden.
Parlamentarisches Verfahren
Einlangen Nationalrat: 4. Dezember 2025
Ausschussberatung Nationalrat: Im Finanzausschuss am 2. Dezember 2025 mit Stimmenmehrheit beschlossen
Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 10. Dezember 2025 in dritter Lesung angenommen
Einlangen Bundesrat: 11. Dezember 2025
Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 16. Dezember 2025 einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Plenarberatung Bundesrat: Einstimmiger Beschluss am 18. Dezember 2025, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben