Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988

Am 2. Dezember 2025 hat der Finanzausschuss auf Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer und MMag. Markus Hofer beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG 1988) zum Gegenstand hat.

Hauptgesichtspunkte

Ziele

Das KStG 1988 enthält mehrere Bestimmungen, die auf eine Niedrigbesteuerung im Ausland abstellen, die jedoch von unterschiedlichen Schwellen (Steuersätzen) für das Vorliegen einer Niedrigbesteuerung ausgehen. Auch vor dem Hintergrund des Mindestbesteuerungsgesetzes soll im Sinne der Konsistenz sowie aus Gründen der Vollzugsvereinfachung ein regelungsübergreifender einheitlicher Steuersatz im KStG 1988 für das Vorliegen einer Niedrigbesteuerung vorgesehen werden.

Maßnahmen

Der Begriffe Niedrigbesteuerung stellt einheitlich auf einen Steuersatz von 15% ab, ohne dass dabei die jeweiligen Bestimmungen zur Berechnung der Niedrigbesteuerung inhaltlich geändert werden.

Parlamentarisches Verfahren

Einlangen Nationalrat: 4. Dezember 2025

Ausschussberatung Nationalrat: Im Finanzausschuss am 2. Dezember 2025 mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 10. Dezember 2025 in dritter Lesung angenommen

Einlangen Bundesrat: 11. Dezember 2025

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 16. Dezember 2025 einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Einstimmiger Beschluss am 18. Dezember 2025, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 99/2025
Parlament