Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern – BBKG 2025 Teil Steuern
 

Am 20. November 2025 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern – BBKG 2025 Teil Steuern) im Rahmen eines Ausschussbegutachtungsverfahrens vom Finanzausschuss des Nationalrates in Begutachtung versendet. Die Begutachtung endete am 27. November 2025.

Hauptgesichtspunkte

Ziele

  • Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuer- und Zollbetrug
  • Stärkung der Rechtssicherheit und Anpassungen des nationalen Rechts an EU-Recht und höchstgerichtliche Rechtsprechung

Maßnahmen

Als Sammelgesetz soll das BBKG 2025 Teil Steuern umfassende Reformen im Bereich der Betrugsbekämpfung sicherstellen, um insbesondere missbräuchliche Vorgehensweisen hintanzuhalten. Dabei wird ein zentraler Beitrag zur mehr Steuergerechtigkeit innerhalb des österreichischen Abgabensystems geleistet und wesentlich zur nachhaltigen Sicherung der Staatseinnahmen und zur Konsolidierung des Budgets beigetragen. Insbesondere folgende Maßnahmen wurden mit dem BBKG 2025 Teil Steuern umgesetzt:

  • Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Vermietung von Luxusimmobilien (besonders repräsentative Grundstücke)
  • Ausweitung des Vorrechts bestimmter Abgaben bei insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbeständen
  • Unionskonforme Anpassung der Vergütung und Vereinfachung der Tatbestände der Normverbrauchsabgabe
  • Verschärfte steuerliche Behandlung von Zuwendungen ausländischer stiftungsähnlicher Gebilde
  • Erweiterung Auftraggeberhaftung im Baubereich in Fällen der Arbeitskräfteüberlassung
  • Einführung eines Straftatbestandes bei Geltendmachung ungerechtfertigter Verluste

Parlamentarisches Verfahren

Einlangen Nationalrat: 20. November 2025

Ausschussberatung Nationalrat: Beschlussfassung im Finanzausschuss am 20. November auf Einholung schriftlicher Stellungnahmen im Rahmen eines "Ausschussbegutachtungsverfahrens" (48/AUA). Einbringung eines selbständigen Antrags betreffend Körperschaftsteuergesetz 1988 (334 d.B.) im Finanzausschuss am 2. Dezember 2025. Im Finanzausschuss am 2. Dezember mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Unselbständiger Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Betrugsbekämpfungsgesetze 2025 (156/UEA), sowie Unselbständiger Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Harald Thau, Ing. Klaus Lindinger, BSc, Maximilian Köllner, MA, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Automatische NoVA-Befreiung für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren (157/UEA) angenommen. Gesetzesvorschlag vom Nationalrat in der Sitzung am 10. Dezember in dritter Lesung angenommen

Einlangen Bundesrat: 11. Dezember 2025

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 16. Dezember 2025 einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Einstimmiger Beschluss am 18. Dezember 2025, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 98/2025
Parlament

Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung