Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird
 

Der Nationalrat hat am 16. Dezember 2025 auf Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen, beschlossen, einen Selbständigen Antrag vorzulegen, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird

Hauptgesichtspunkte

Ziele

Im Hinblick auf die weiterhin hohen Preise für Elektrizität sowie die Inflation in Österreich, die immer noch über dem Zielwert der Europäischen Zentralbank von 2 % liegt, soll die Elektrizitätsabgabe im Kalenderjahr 2026 zur Verringerung der Energiekosten gesenkt werden.

Maßnahmen

Die Elektrizitätsabgabe liegt derzeit bei 1,5 Cent je kWh und wird für das Jahr 2026 auf 0,82 Cent je kWh gesenkt. Zudem ist insbesondere für den Bereich Haushalt eine weitergehende Absenkung auf 0,1 Cent je kWh vorgesehen.

Parlamentarisches Verfahren

Einbringung Nationalrat: 12. Dezember 2025

Ausschussberatung Nationalrat: Im Finanzausschuss am 15. Dezember mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 16. Dezember 2025 in dritter Lesung angenommen

Einlangen Bundesrat: 16. Dezember 2025

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 17. Dezember 2025 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 18. Dezember 2025, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 95/2025
Parlament