Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird
Der Nationalrat hat am 16. Dezember 2025 auf Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen, beschlossen, einen Selbständigen Antrag vorzulegen, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird
Hauptgesichtspunkte
Ziele
Im Hinblick auf die weiterhin hohen Preise für Elektrizität sowie die Inflation in Österreich, die immer noch über dem Zielwert der Europäischen Zentralbank von 2 % liegt, soll die Elektrizitätsabgabe im Kalenderjahr 2026 zur Verringerung der Energiekosten gesenkt werden.
Maßnahmen
Die Elektrizitätsabgabe liegt derzeit bei 1,5 Cent je kWh und wird für das Jahr 2026 auf 0,82 Cent je kWh gesenkt. Zudem ist insbesondere für den Bereich Haushalt eine weitergehende Absenkung auf 0,1 Cent je kWh vorgesehen.
Parlamentarisches Verfahren
Einbringung Nationalrat: 12. Dezember 2025
Ausschussberatung Nationalrat: Im Finanzausschuss am 15. Dezember mit Stimmenmehrheit beschlossen
Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 16. Dezember 2025 in dritter Lesung angenommen
Einlangen Bundesrat: 16. Dezember 2025
Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 17. Dezember 2025 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 18. Dezember 2025, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben