Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
Der Nationalrat hat am 8. Oktober 2025 auf Antrag der Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Teiber, MA, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz 1975 einen Selbständigen Antrag vorzulegen, mit dem unter anderem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.
Hauptgesichtspunkte
Ziele
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, eine treffsichere Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld einzuführen. In diesem Sinne sollen höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung, eine stärkere Kontrolle, Erfolgsnachweise und Meldepflichten sowie Rückforderungsmöglichkeiten umgesetzt werden. Durch das Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert wurden, wurde die Weiterbildungsbeihilfe eingeführt. Die Weiterbildungsbeihilfe des AMS ist bereits steuerfrei.
Das Arbeitsmarktservicegesetz sieht darüber hinaus vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sind, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zuschüsse zur Weiterbildungsbeihilfe zu gewähren. Diese Zuschussleistungen sollen ebenfalls steuerfrei sein.
Maßnahme
Die Steuerbefreiung für Zuschussleistungen tritt zeitgleich mit der Weiterbildungsbeihilfe in Kraft.
Eine ähnliche Regelung sieht das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 für Schulungszuschläge vor. Nunmehr wird im Rahmen der Überführung dieser sterrechtlichen Bestimmung ins Einkommensteuergesetz geregelt, dass diese sowohl bei Auszahlung durch das AMS als auch durch den Arbeitgeber steuerfrei sind.
Parlamentarisches Verfahren
Einlangen Nationalrat: 13. Oktober 2025
Ausschussberatung Nationalrat: Mehrheitlicher Beschluss, den Antrag, der Novellen zum Einkommensteuergesetz 1988 und zum Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zum Gegenstand hat anzunehmen.
Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 16. Oktober 2025 in dritter Lesung angenommen
Einlangen Bundesrat: 17. Oktober 2025
Ausschussberatung Bundesrat: Im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz des Bundesrates wurde am 21. Oktober 2025 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 23. Oktober 2025, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben