Goldsuche und Sammeln von Mineralien in Österreich
Gemäß § 382 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) kann an freistehenden Sachen grundsätzlich von jedem Eigentum erworben werden. Zu den freistehenden Sachen zählen auch Mineralien. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass zahlreiche Aneignungsbeschränkungen bestehen. Diese Beschränkungen können sich beispielsweise aus dem Verwaltungsrecht (Bergrecht oder Naturschutzrecht) ergeben.
Das Mineralrohstoffgesetz – MinroG ist die zentrale Grundlage des österreichischen Bergrechts. Es teilt die mineralischen Rohstoffe in bergfreie, bundeseigene und grundeigene mineralische Rohstoffe ein. Nach den Bestimmungen des MinroG ist Gold ein bergfreier mineralischer Rohstoff. Darunter ist ein mineralischer Rohstoff zu verstehen, der dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers entzogen ist und von jedem, der bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt, aufgesucht und gewonnen werden darf.
Bereits diese gesetzliche Wendung macht klar, dass das begehrte Edelmetall nicht im rechtsfreien Raum gewonnen werden darf. Goldsucher haben vor bzw. während ihren Aktivitäten gesetzlichen Anforderungen Genüge zu tun. Dazu zählt etwa, dass die Suche nach bergfreien mineralischen Rohstoffen der Behörde anzuzeigen ist. Vor Beginn der Sucharbeiten ist die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen.
Für das Sammeln von Mineralien gilt das MinroG nicht. Unter dem Sammeln von Mineralien ist das Gewinnen von Mineralen, Mineralgemengen und Gesteinen in Form von Handstücken, die für mineralogisch-petrographische Sammlungen bestimmt sind, zu verstehen. Bergbauberechtigungen sind beim Sammeln von Mineralien dennoch zu beachten.
Beim Mineraliensammeln sind außerdem landesrechtliche Bestimmungen zu beachten. Die jeweiligen Naturschutzgesetze der Länder enthalten Bestimmungen, die etwa das mutwillige Zerstören von Mineralien oder bestimmte technische Hilfsmittel bei der Mineraliensuche verbieten. Diesbezüglich mitunter noch strengere Bestimmungen enthalten die Nationalparkgesetze.
Für Auskünfte rund um die Gold- beziehungsweise Mineraliensuche können die Montanbehörden des Bundesministeriums für Finanzen kontaktiert werden.