Wiederkehrende Überprüfungen

Mineralrohstoffgesetz (§ 182 Abs. 2 MinroG) in Verbindung mit der Gewerbeordnung 1994 (§ 84 k Abs. 6 GewO 1994) regelt, dass innerhalb von vier Monaten nach einer Vor-Ort-Überprüfung im Internet bekannt zu geben ist, wann diese Überprüfung stattgefunden hat und wo weiterführende Informationen hierzu eingeholt werden können.

Es wird bemerkt, dass hierbei jedoch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren sind.

Hieraus folgt die Veröffentlichung folgender Informationen:

RAG Austria AG, Erdgaspeicherstationen "UGS Oberkling" und "UGS Pfaffstätt" Inspektion durchgeführt vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, abgeschlossen am 22. und 23. März 2021
RAG Austria AG, Erdgasspeicherstationen "UGS Puchkirchen PSP I & II" Inspektion durchgeführt vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, abgeschlossen am 29. und 30. November 2021
OMV Austria Exploration & Production GmbH, Gasstation "Aderklaa" Inspektion durchgeführt vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, abgeschlossen am 24. November und 15. Dezember 2021
OMV Austria Exploration & Production GmbH, Gasspeicherstation "Schönkirchen-Reyersdorf" Inspektion durchgeführt vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, abgeschlossen am 9. und 16. März 2022
RAG Austria AG, Untergrund-Gas-Speicheranlage "Haidach" (Erdgasspeicherstationen "Haidach Speicherstation", "Haidach Außenstation 1", "Haidach Außenstation 2") Inspektion durchgeführt vom Bundesministerium für Finanzen, abgeschlossen am 23. und 24. August 2023
RAG Austria AG, Erdgasspeicherstationen "UGS Nussdorf Nord Speicherstation" und "UGS Nussdorf Süd Speicherstation" Inspektion durchgeführt vom Bundesministerium für Finanzen, abgeschlossen am 15. und 16. November 2023

Weiterführende Information über die überprüften Anlagen können auf der Homepage der betroffenen Unternehmen eingeholt werden.

Weiterführende Informationen