Zahlungsverkehr des Bundes
Das Bundesministerium für Finanzen ist für die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs des Bundes verantwortlich. Diese zentralistische Ausrichtung ermöglicht ein Höchstmaß an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Im Rahmen des Zahlungsverkehrs des Bundes unterstützt das Bundesministerium für Finanzen die gesamte öffentliche Verwaltung wobei die wesentlichen Aufgaben in der Organisation und Durchführung des Zahlungsverkehrs des Bundes bestehen. Dazu gehören die Verwaltung der Bundeskonten, die Zurverfügungstellung verschiedener Informationen und Services sowie der Betrieb und die Weiterentwicklung der zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Prozesse und IT-Verfahren (Zahlungsverkehrsdrehscheibe). Weiters obliegen dem Bundesministerium für Finanzen Grundsatzangelegenheiten wie der Abschluss von Verträgen zwischen dem Bund und den Kreditinstituten. Dabei können z. B. die Grundsatzübereinkommen für Zahlungsformen vor Ort und im Fernabsatz vom Bund, den Ländern, den Städten und den Gemeinden gleichermaßen genutzt werden.
Mit in etwa 45 Millionen Transaktionen pro Jahr wird der gesamte Geldfluss des Bundesbudgets zentral über die Zahlungsverkehrsdrehscheibe abgewickelt. So werden z. B. die Ein- und Auszahlungen in Bereichen wie Steuern, Abgaben, Beihilfen und Arbeitslosenversicherung oder auch der Bundesbesoldung im Wege des Zahlungsverkehrs des Bundes durchgeführt.