Hauptfeststellung der Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft 2023

Die wichtigsten Informationen zur land- und forstwirtschaftlichen Hauptfeststellung der Einheitswerte zum 1. Jänner 2023 sind nachfolgend zusammengefasst.

Einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie den organisatorischen Ablauf der Hauptfeststellung der Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft 2023 erhalten Sie auf der BMF Homepage unter „Fragen und Antworten zur Hauptfeststellung

Die Berechnung der zum 1. Jänner 2023 festgestellten Einheitswerte fußt größtenteils auf den Bewertungsrichtlinien, die schon zum 1. Jänner 2014 rechtsverbindlich kundgemacht wurden. Diese wurden mit den Kundmachungen im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 21. März 2023 und 16. Juni 2023 teilweise ergänzt. Der Einfluss der Betriebsgröße im landwirtschaftlichen Vermögen wurde neu bewertet. Im forstwirtschaftlichen Vermögen wurden neue pauschale Hektarsätze im Kleinstwald (bis 10 ha) auf Gemeindeebene (vorher Bezirksebene) veröffentlicht. Zusätzlich wurde im Kleinwald (größer 10 bis 100 ha) eine neue Struktur der Altersklassen geändert indem die Altersklasse 0 bis 40 Jahre in die beiden Altersklasse 0 bis 10 Jahre und größer 10 bis 40 Jahre aufgeteilt werden. Die größte Änderung betrifft die Einführung eines Temperatur- und Niederschlagsindex, indem auf Katastralgemeindeebene negative Klimaveränderungen berücksichtigt werden. Daraus ergeben sich für die in der Kundmachung angeführten Katastralgemeinden Abschläge für die dort gelegenen Betriebe. Dies hat Auswirkungen auf die Einheitswerte für das landwirtschaftliche Vermögen, die landwirtschaftlichen Sonderkulturen, den Obstbau, das gärtnerische Vermögen, sowie das Weinbauvermögen.

Formulare
Die Hauptfeststellung der Einheitswerte 2023 erfolgt grundsätzlich automatisiert auf Basis der Aktenlage. Nur Veränderungen, die dem Finanzamt nicht bekannt sind oder diesem nicht von anderen Behörden mitgeteilt werden, hat der Grundeigentümer oder die Grundeigentümerin selbst mittels Formular LuF1 und den entsprechenden Beilagen zu erklären. Alle Formulare zur Hauptfeststellung für die Land- und Forstwirtschaft stehen Ihnen in der Formulardatenbank des BMF zur Verfügung. Die dazugehörige Ausfüllhilfe (PDF, 475 KB) bietet Unterstützung sowie eine Schritt-für-Schritt Anleitung für das Ausfüllen der Formulare.

Rechtliche Grundlagen
Die im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlichten rechtlichen Grundlagen der Einheitswert-Neufestsetzung sind die Basis für die Hauptfeststellung.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024