Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderungen

Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Kraftfahrzeuge, die auf Menschen mit Behinderungen zugelassen sind und von diesen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden.

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung:

  1. Zulassung des Fahrzeugs:

    • Das Fahrzeug muss ausschließlich auf den Menschen mit Behinderung zugelassen sein.
    • Bei Mitzulassung (Zulassungsbesitzgemeinschaft) einer nicht behinderten Person entfällt die Steuerbefreiung.
    • Es ist nicht erforderlich, dass die/der behinderte Zulassungsbesitzer/in auch Versicherungsnehmer/in ist.
  2. Einreichung der Abgabenerklärung Kr 21:

    • Die vollständig ausgefüllte Abgabenerklärung (Formular Kr 21) muss im Original beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen entsteht der Anspruch auf Steuerfreiheit mit der Überreichung der Abgabenerklärung; dies gilt auch, wenn der Nachweis über die Behinderung erst nachträglich beigebracht wird.
  3. Nachweis der Körperbehinderung:

  4. Vorwiegende Verwendung des Fahrzeugs für die persönliche Fortbewegung des Menschen mit Behinderungen:

    • Das Fahrzeug muss zu mehr als 80 % für die persönlichen Zwecke des Menschen mit Behinderung genutzt werden.
    • Nutzung durch Dritte ist zulässig, wenn sie im Zusammenhang mit dem Menschen mit Behinderung erfolgt (z.B. Einkäufe, Fahrten zur Haushaltsführung).
    • Eine Lenkerberechtigung (Führerschein) der Person mit Behinderung ist nicht erforderlich.
  5. Zulassung mehrerer Fahrzeuge:

    • Ohne Wechselkennzeichen: Nur ein Fahrzeug ist steuerbefreit, wobei die Person mit Behinderung entscheiden kann, welches Fahrzeug die Befreiung erhält.
      • Beide Fahrzeuge können steuerbefreit sein, wenn die zeitliche Überschneidung bei der Zulassung nicht länger als einen Monat dauert (z.B. bei Fahrzeugwechsel).
    • Mit Wechselkennzeichen: Sind die Voraussetzungen erfüllt, sind alle unter dem Wechselkennzeichen betriebenen Fahrzeuge steuerfrei.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2026