Pauschalgebühren für Eingaben beim Bundesverwaltungsgericht sowie bei den Landesverwaltungsgerichten

Die Gebühr für Beschwerden, Anträge auf Wiedereinsetzung, auf Wiederaufnahme oder gesonderte Anträge auf Ausschluss oder Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung sowie Vorlageanträge ist auf das Konto des Finanzamtes Österreich – Dienststelle Sonderzuständigkeit (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109, BIC: BUNDATWW) zu entrichten, wobei auf der Zahlungsanweisung als Verwendungszweck das jeweilige Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben ist. Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit der "Finanzamtszahlung" ist als Empfänger das Finanzamt Österreich – Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN wie zuvor) anzugeben oder auszuwählen. Weiters sind die Steuernummer109999102, die Abgabenart "EEE - Beschwerdegebühr", das Datum des Bescheides als Zeitraum und der Betrag anzugeben.

Finanzamt Österreich – Dienststelle Sonderzuständigkeiten

Bankverbindung: BAWAG P.S.K.

IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109

BIC: BUNDATWW

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023