Registrierter Ausführer (REX)

Alle Präferenzmaßnahmen der EU ermöglichen es den EU Ausführern Präferenznachweise ohne Wertgrenzen und ohne Mitwirkung der Zollbehörde selbst auszustellen (sogenannte „Selbstzertifizierung“).

Je nach Präferenzmaßnahme unterschiedlich, erfordert diese Selbstzertifizierung eine Bewilligung zum „Ermächtigten Ausführer“ oder eine Registrierung als „Registrierter Ausführer – REX“. Die Bewilligung und/oder Registrierung erfolgt auf Antrag des Ausführers durch die Zollbehörde.

Details (z.B.: Länder, Rechtsgrundlagen, Antragstellung, Kriterien, Verpflichtungen) zum „Registrierten Ausführer – REX“ können den nachfolgenden Unterlagen entnommen werden: