2. Abgabenänderungsgesetz 2014

Am 1. Oktober 2014 wurde ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die  Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen wird (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014)  in Begutachtung geschickt.

  • Die Begutachtungsfrist endete am 27. Oktober 2014.
     
  • Die Regierungsvorlage des 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 wurde am 18. November 2014 vom Ministerrat beschlossen.
     
  • Die Regierungsvorlage zum 2. AbgÄG 2014 wurde im Finanzausschuss des Nationalrates am 4. Dezember 2014  mit Mehrheit angenommen (SPÖ, ÖVP, FPÖ). 
    Es wurde ein Abänderungsantrag eingebracht und mit Stimmenmehrheit angenommen betreffend
     
    • Gleichstellung der Betrieblichen Kollektivversicherung mit den Pensionskassen im Zusammenhang mit der Übertragung von Guthaben aus der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (§ 108i Abs 1 Z 3 EStG 1988 und § 4 Abs 1 Z 11 VersStG 1953)
    • Entfall der Möglichkeit, Lohnzettel ausschließlich elektronisch zur Verfügung zu stellen (§ 78 Abs 5 EStG 1988)
    • Entfall aller Bestimmungen im Finanzstrafgesetz, die datenschutzrechtlich problematisch erschienen
    • Entfall der Bestimmung, wonach Einzelhandelsverkaufspreise von Zigaretten auf höchstens drei Nachkommastellen genau zu bestimmen und zu veröffentlichen sind (§ 9 Abs 1 TabMG 1996)
       
    Zusätzlich wurde ein § 27 GOG-Antrag eingebracht, wonach im Tabakgesetz die Packungsgrößen von Zigaretten in Zukunft nur mehr 20 oder 25 Stück betreffen dürfen.
     
  • Die Regierungsvorlage zum 2. AbgÄG 2014 in der Fassung des Ausschussberichtes wurde mit einem zusätzlichen Abänderungsantrag in der zweiten und dritten Lesung in der Plenarsitzung des Nationalrates am 11. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit angenommen.
     
  • Der Bundesrat hat der Regierungsvorlage des 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 am 18.12.2014 mit Stimmen der SPÖ und der ÖVP zugestimmt.

Weiterführende Informationen:

BGBl. I Nr. 105/2014