Grundsteuermessbetrag

Eine kurze Information dazu, was der Grundsteuermessbetrag ist und wofür dieser benötigt wird. 

Der Grundsteuermessbetrag wird nach § 18 iVm § 19 Grundsteuergesetz aus den - auf den Einheitswert anzuwendenden - gestaffelten Tausendsätzen (Steuermesszahlen) errechnet und gleichzeitig mit dem Einheitswertbescheid vom Finanzamt in einem eigenen Bescheid – dem Grundsteuermess(betrags)bescheid - festgestellt.

Er dient insbesondere als Ausgangsgröße für die durch die Gemeinde vorzunehmende Grundsteuerfestsetzung, sowie für die Festsetzung der Abgabe und Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch das Finanzamt Österreich.

Beispiele:

Einheitswert jeweils von 20.000 Euro:

Grundvermögen
   Steuermessbetrag gem. §§ 18 GrStG (GMB)  
Grundstücksart Einheitswert

Teilbetrag 
des EW

Steuermesszahl gem. § 19 GrStG Steuermessbetrag
Einfamilienhaus  € 20.000 € 3.650 0,5 ‰  € 1,825
  € 7.300 1,0 ‰  € 7,300
  € 9.050 2,0 ‰  € 18,100
Summe € 20.000 - € 27,225
    GMB € 27,22
 

Mietwohngrundstück 
Gemischtgenutztes Grundstück

€ 20.000 € 3.650 1,0 ‰ € 3,650
  € 3.650 1,5 ‰ € 5,475
  € 12.700 2,0 ‰ € 25,400
Summe € 20.000 - € 34,525
    GMB € 34,52
 

Geschäftsgrundstück 
Sonstiges bebautes Grundstück
Unbebautes Grundstück

€ 20.000 € 3.650 1,0 ‰  € 3,65
  € 16.350 2,0 ‰ € 32,70
Summe € 20.000 GMB € 36,35
Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen
Unterart Steuermessbetrag gem. §§ 18 GrStG (GMB)  

Landwirtschaftlicher Betrieb
Forstwirtschaftlicher Betrieb
Weinbaubetrieb
Gärtnerischer Betrieb
Übriges luf Vermögen (Betrieb)

Einheitswert Teilbetrag
des EW
Steuermesszahl gem. § 19 GrStG Steuermessbetrag
€ 20.000 € 3.650 1,6 ‰ € 5,84
  € 16.350 2,0 ‰ € 32,70
Summe € 20.000 GMB € 38,54

Grundsteuer

Die Gemeinde setzt durch Anwendung des Hebesatzes in Höhe von maximal 500% des Grundsteuermessbetrages die jährliche Grundsteuer mittels Bescheid fest.

Grundbesitzabgaben/Grundsteuer

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024