Betriebsleiter, Betriebsaufseher und verantwortliche Markscheider
Nach dem Mineralrohstoffgesetz sind für jeden Bergbaubetrieb eine Betriebsleiterin/ein Betriebsleiter und eine verantwortliche Markscheiderin/ein verantwortlicher Markscheider, in einigen Fällen auch eine Betriebsaufseherin/ein Betriebsaufseher zu bestellen.
Weitere Informationen zu diesen verantwortlichen Personen finden Sie hier:
- Betriebsleiterin/Betriebsleiter und Betriebsaufseherin/Betriebsaufseher
- Leiter und technische Aufsicht für Tätigkeiten von Fremdunternehmen
- Prüfung durch Sachverständige - Betriebsleiterin/Betriebsleiter, Betriebsaufseherin/Betriebsaufseher
- verantwortliche Markscheiderin/verantwortlicher Markscheider
- Prüfung durch Sachverständige - verantwortliche Markscheiderin/verantwortlicher Markscheider
Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Abteilung IV/6 Bergbau - Technik und Sicherheit, Telefon: 01/514 33-506542, E-Mail: Post.VI-6@bmf.gv.at.
Rechtliche Grundlagen:
Verordnung über verantwortliche Personen im Bergbau 2017 (VPB-V 2017)