Österreichischer Stabilitätspakt 

Mit dem innerösterreichischen Stabilitätspakt werden die finanzpolitischen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union zur  Erzielung bestimmter Haushaltsergebnisse, insbesondere beim Defizit und beim Schuldenstand, im Verhältnis von Bund, Ländern und Gemeinden umgesetzt.

Der Stabilitätspakt 2011 regelte die innerstaatliche Haushaltskoordinierung, die mittelfristige Orientierung der Haushalte und die Aufteilung von Defizitquoten und Sanktionslasten bis 2014. Im Jahr 2012 wurde ein neuer Österreichischer Stabilitätspakt 2012 abgeschlossen, welcher unbefristet gelten wird.

Hintergrund für den Stabilitätspakt ist die Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union, gesamtstaatlich ausgeglichene oder beinahe ausgeglichene Budgets zu erzielen.