Brunner zu erfolgreicher Jahresbilanz der Finanzpolizei: 23,7 Millionen Euro Strafen beantragt Sozialleistungsbetrug verdoppelte sich; 152 Scheinunternehmen aus Verkehr gezogen; hunderte Anzeigen zur Registrierkassenpflicht erhalten

Für das Jahr 2023 legen die 450 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten erneut eine überaus erfolgreiche Leistungsbilanz vor. In Summe wurden rund 27.000 Kontrollen durchgeführt und 23,7 Mio. Euro an Strafen beantragt. Diese setzen sich aus 20,1 Mio. Euro von Arbeitsmarktkontrollen und 3,6 Mio. Euro vom illegalen Glücksspiel zusammen. Die Trefferquote ist mit 25 % äußerst hoch und Resultat der zielgerichteten Arbeit der Finanzpolizei sowie einer hohen Anzahl an eingehenden Anzeigen und Verdachtsmeldungen.

Finanzminister Magnus Brunner: „Auch 2023 bewies die Finanzpolizei erneut ihre unverzichtbare Rolle im österreichischen Wirtschaftssystem. Jede Form der Steuerhinterziehung oder der illegalen Geschäftspraktiken untergräbt die Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts und schadet ehrlichen Unternehmen. Die Ergebnisse der Jahresbilanz 2023 zeigen deutlich, dass sich unsere konsequente Linie gegen unfairen Wettbewerb, Steuer- und Abgabenhinterziehung sowie Lohn- und Sozialdumping auszahlt. Wir setzen ein starkes Zeichen für Integrität, Fairness im Wirtschaftsleben und stehen fest an der Seite jener, die sich korrekt verhalten. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen für ihr Engagement und ihre professionelle Arbeit.“

Alfred Hacker, Vorstand des Amts für Betrugsbekämpfung: „Der Finanzpolizei gelingen – oft auch im Zusammenspiel mit unseren weiteren Bereichen wie etwa der Steuerfahndung – regelmäßig wichtige Erfolge gegen verschiedene Formen des Betrugs. Die Bekämpfung von organisierter Wirtschaftskriminalität nimmt eine immer wichtigere Rolle ein. In dieser Bilanz schlägt sich daher besonders das Betrugsmuster der Scheinunternehmen nieder, aber auch die Missachtung der Registrierkassenregelung und der Pflicht, eine korrekte Rechnung bzw. einen Beleg zu erteilen, rückt wieder mehr in den Fokus.“

Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei: „Scheinunternehmen, organisierte Schwarzarbeit und Geldwäsche bedrohen große Teile der legalen Wirtschaft und führen mittlerweile zu Marktverwerfungen. Wer rote Linien überschreitet, muss mit harten strafrechtlichen Sanktionen rechnen. “

Arbeitsmarktkontrollen führten zu rund 20,1 Mio. Euro Strafanträgen
Im Jahr 2023 führte die Finanzpolizei in ihren Zuständigkeitsbereichen Arbeitsmarkt und Glücksspiel 26.850 Kontrollen durch. Von 51.356 kontrollierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern waren 4.998 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und 3.452 Personen ohne Arbeitserlaubnis illegal tätig. Bei 4.147 Personen wurden Übertretungen des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes festgestellt, 204 Personen wurden trotz Arbeitslosengeldbezuges arbeitend angetroffen.

Scheinunternehmen und organisierte Teil-Schwarzarbeit samt Sozialleistungsbetrug als neues „Businessmodell“

Im Bereich Sozialleistungsbetrug haben sich Anzeigen mehr als verdoppelt. 2022 erfolgten noch 76 Anzeigen, im vergangenen Jahr waren es schon 159. In den meisten Fällen arbeiten dabei Personen schwarz und kassieren nebenbei Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung sowie diverse Transferleistungen wie etwa Wohnbeihilfe.

Die Finanzpolizei deckte bereits 2022 eine raffinierte Betrugsmasche in Sachen „Steuer- und Sozialbetrug“ auf – die Teilschwarzbeschäftigung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern. Diese werden zwar bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) als Teilzeit-Beschäftigte angemeldet und die auf die Anmeldung entfallenden Sozialversicherungsabgaben sowie die Lohnsteuer werden entrichtet. Allerdings erhalten die Beschäftigten weit mehr Lohn in bar und unversteuert. Um die Auszahlung der Gelder in der Buchhaltung unterzubringen, werden Scheinrechnungen von Scheinfirmen produziert, das Geld wird auch tatsächlich überwiesen, unmittelbar nach der Überweisung aber von Hintermännern bar behoben und als Kick-Back-Zahlung an den Unternehmer (abzüglich einer „Unkostenpauschale“) rückgestellt. Dieser kann nun die Schwarzlohnzahlungen in bar mit unversteuertem Geld durchführen.

Oftmals erhalten die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer auch noch Sozialtransfers wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Wohnbeihilfen, obwohl sie weit mehr verdienen als regulär beschäftigte Personen. Die dubiosen Geldtransfers werden regelmäßig von den Banken im Rahmen der Geldwäscheprävention gemeldet und auch an das Amt für Betrugsbekämpfung übermittelt. Auf Grund dieser Meldungen lässt sich ein Gesamtvolumen an Geldtransaktionen von mehr als 800 Mio. Euro im Jahr identifizieren. Das Modell ist offenbar so erfolgreich, dass auch der Bedarf an Scheinunternehmen gestiegen ist. Allein im Jahr 2023 zog die Finanzpolizei 152 Scheinunternehmen aus dem Verkehr.

Die Finanzpolizei ermittelte außerdem in mehreren Großfällen gemeinsam mit Steuerfahndung sowie Landeskriminalämtern sowie Bundeskriminalamt zu österreichweiten Betrugsfällen mit Schadenssummen von weit mehr als 100 Mio. Euro.  

Registrierkassenvorschriften werden häufig ignoriert – Anzeigen steigen
Zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht erhielt die Finanzpolizei auch im vergangenem Jahr mehr als 350 Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung sowie von Unternehmen, dass die Belegerteilung nicht erfolgte, keine Registrierkassen vorhanden seien oder überhaupt keine Aufzeichnungen geführt werden.

 

Sozialbetrug und Sozialleistungsbetrug in Reinigungsunternehmen

Auf Grund der Ermittlungen der Finanzpolizei konnte ein besonders dreistes Betrugsmodell der Reinigungsbranche aufgedeckt werden. Sämtliche Dienstnehmer der betroffenen Unternehmen wurden geringfügig beschäftigt, alle Dienstnehmer erhalten nebenbei auch Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Allerdings werden für alle Dienstnehmer die tatsächlich geleisteten Stunden abgerechnet und schwarz ausbezahlt. Das ergibt für die Bediensteten folgende „Ertragsrechnung“: 550 Euro geringfügige Beschäftigung + rund 1.000 Euro Notstandshilfe + 1.500 Euro Schwarzlohnzahlung = 3.000 Euro Nettoverdienst zuzüglich diverser Befreiungen und Wohnbeihilfe. In diesen Fällen werden nun nicht nur die Unternehmerinnen und Unternehmer wegen Sozialbetrugs verfolgt, sondern auch alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer wegen Betrugs, dem sogenannten Sozialleistungsbetrug.

435 Glücksspielgeräte beschlagnahmt und über 3,6 Millionen Euro an Strafen beantragt
Der Kampf gegen das illegale Glücksspiel wird von der Finanzpolizei seit Jahren intensiv und sehr erfolgreich geführt. In den letzten Jahren war ein deutlicher Rückgang der aktiven Glücksspielbetreiber feststellbar. Waren es 2020 österreichweit noch 689 Kontrollen, so verzeichnet die Finanzpolizei 2022 316 Kontrollen sowie 385 beschlagnahmte Geräte und 2023 nur noch 282 Kontrollmaßnahmen und 435 Beschlagnahmungen. Aus dem Stadtbild sind illegale Glücksspielbetriebe aufgrund des hohen Kontrolldrucks der Finanzpolizei praktisch gänzlich verschwunden. Dennoch tauchen immer wieder vereinzelt Spielhöllen und Pokercasinos in Privatwohnungen, in Gewerbegebieten aber auch in Kellerlokalen auf.

Mit weiteren Maßnahmen 22,2 Mio. Euro Abgaben gesichert
Zu einer weiteren Aufgabe der Finanzpolizei zählt das Einbringen von Geldstrafen im Finanzstrafrechtsbereich: 2023 wurden mehr als 1.700 Exekutionsmaßnahmen gesetzt und ca. 1,6 Millionen Euro eingebracht. Neben den Einbringungsmaßnahmen der Finanzstrafen führte die Finanzpolizei 2023 auch Abgabenexekutionsmaßnahmen in einer Höhe von 14,3 Mio. Euro durch. Darüber hinaus wurden Forderungspfändungen in Höhe von 11,7 Mio. Euro gestellt und fast 6 Mio. Euro an Sicherstellungsaufträgen erstellt und somit für die Allgemeinheit gesichert.

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