Berichte von Vor-Ort-Besichtigungen

Laut Mineralrohstoffgesetz (§ 121 g Abs. 5 MinroG) ist innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung einer IPPC-Anlage eine Zusammenfassung des Berichts bekanntzugeben, wobei auch ein Hinweis enthalten sein muss, wo weiterführende Informationen zu erhalten sind. Es wird bemerkt, dass hierbei jedoch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren sind.

Zusammenfassung - Gasaufbereitungsanlage "Aderklaa I" der OMV Austria Exploration & Production GmbH:

Die OMV Austria Exploration & Production GmbH betreibt als Bergbauberechtige in der Gemeinde Aderklaa, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, Niederösterreich, die Gasstation "Aderklaa" bestehend aus den Bergbauanlagen "Aderklaa I" und "Aderklaa II" inklusive Nebenanlagen. Sie dient der Aufbereitung von Erdgas aus den Gasfeldern "Schönkirchen Übertief" und "Höflein" auf Verkaufsqualität. Bei der Gasaufbereitungsanlage "Aderklaa I" handelt es sich um eine Gasraffinerie gemäß Punkt 1.2 der Anlage 3 der Gewerbeordnung 1994 und somit um eine IPPC-Anlage gem. § 120a Mineralrohstoffgesetz.

Der Bundesminister für Finanzen, Montanbehörde Ost, schloss am 12. Juni 2023 eine regelmäßige Umweltinspektion gem. § 121g Mineralrohstoffgesetz der Gasaufbereitungsanlage "Aderklaa I" der OMV Austria Exploration & Production GmbH ab, bei der die umweltschutzrelevanten Bescheidauflagen und Rechtsvorschriften in den Fachbereichen Luft, Wasser, Abfall und Lärm geprüft wurden.

Bei der Umweltinspektion wurden keine Mängel, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können, festgestellt, weshalb keine Maßnahmen zu setzen waren. Bei der durchgeführten Überprüfung kam kein Grund für eine Änderung der Genehmigungsauflagen für die Gasaufbereitungsanlage "Aderklaa I" hervor.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der OMV Austria Exploration & Production GmbH, Protteser Straße 40, 2230 Gänserndorf, E-Mail: info.ep@omv.com, oder beim Bundesministerium für Finanzen, Montanbehörde Ost, E-Mail: Post.VI-9@bmf.gv.at.