Zolltarif und Zollermäßigungen

Wenn Sie die Freimengen und Freigrenzen bereits ausgenützt haben, richten sich die Zollsätze, die auf die darüber hinausgehenden Waren in Ihrem Reisegepäck anzuwenden sind, grundsätzlich nach dem EU-Zolltarif. Für jede Ware bzw. Warengruppe ist ein eigener Zollsatz vorgesehen.

Pauschalsatz

Waren bis zu einem Gesamtwert von 700 Euro werden mit einem Pauschalsatz von 2,5 % verzollt. Das gilt nicht für Tabakwaren und für Waren, für die in der Tabelle der Zollsätze, der Zollsatz mit „frei“ angegeben ist. Sie können aber vor Beginn der Zollabfertigung die Anwendung der nach dem EU-Zolltarif vorgesehenen Zollsätze beantragen.

Hinweis

Der nach dem EU-Zolltarif vorgesehene Zollsatz kann niedriger oder höher als der Pauschalsatz sein.