Änderung des Mineralölsteuergesetzes 2022

Der Nationalrat hat am 23. März 2026 auf Antrag der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, einen selbständigen Antrag vorzulegen, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) geändert wird.

Hauptgesichtspunkte

Ziele

Die weltpolitische Situation führte zu einem rasanten Anstieg der Ölpreise und in der Folge zu massiven Preissteigerungen von Treibstoffen. Mit Beschluss 45/9 vom 18. März 2026 nahm die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket an, mit dem sichergestellt werden soll, dass weder der Staat von außerordentlichen Einnahmen noch die Energieunternehmen von außerordentlichen Gewinnen in dieser Krisensituation profitieren.

Maßnahmen

Auf Basis einer Verordnungsermächtigung sind die Mehreinnahmen an Umsatzsteuer aus den gestiegenen Treibstoffpreisen für den vorangegangenen Monat vom Bundesminister für Finanzen zu ermitteln. In weiterer Folge sind die jeweils für ein Kalendermonat ermäßigten Mineralölsteuersätze für die gängigsten Treibstoffe (Benzin und Dieselöl) im Verordnungsweg zu veröffentlichen.

Parlamentarisches Verfahren

Einbringung Nationalrat: 23. März 2026

Ausschussberatung Nationalrat: Im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie am 24. März 2026 mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Abänderungsantrag der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (AA-61) angenommen. Gesetzesvorschlag in der Sitzung am 25. März 2026 in dritter Lesung angenommen.

Einlangen Bundesrat: 26. März 2026

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 27. März 2026 mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 27. März 2026, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 12/2026
Parlament