Änderung des Mineralölsteuergesetzes 2022

Der Nationalrat hat am 23. September 2026 auf Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, einen selbständigen Antrag vorzulegen, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) geändert wird.

Hauptgesichtspunkte

Ziele
Um den massiven Preissteigerungen bei Treibstoffen infolge des rasanten Anstiegs der Ölpreise entgegenzuwirken, wurde im März 2026 eine Novelle des Mineralölsteuergesetzes 2022 (BGBl. I Nr. 12/2026) beschlossen. Im Verordnungswege wurde eine budgetneutrale Abgeltung der mit den Preissteigerungen einhergehenden Mehreinnahmen im Bereich der Umsatzsatzsteuer im Wege einer Absenkung der Mineralsteuer ermöglicht.  In Reaktion auf die anhaltend rasanten Preissteigerungen bei Treibstoffen soll durch diese weitere Novelle des Mineralölsteuergesetzes 2022 eine stärkere Absenkung der Mineralölsteuersätze für die Monate Oktober und November 2026 ermöglicht werden.

Maßnahmen
Auf Basis einer Verordnungsermächtigung kann der Bundesminister für Finanzen die Steuersätze für Benzin und Diesel (Gasöl) für die Dauer von einem Kalendermonat um jeweils bis zu 67 Euro je 1.000 Liter (6,7 Cent je Liter) senken. Details dieser Senkung der Mineralölsteuersätze sind aus Gründen administrativer Vereinfachung und im Interesse größtmöglicher Flexibilität weiter per Verordnung festzulegen. Wie bisher soll die Verordnung pro Kalendermonat erlassen werden und an die Erlassung einer Verordnung gemäß § 5aa Preisgesetz 1992 geknüpft sein.

Parlamentarisches Verfahren

Einbringung Nationalrat: 23. September 2026

Ausschussberatung Nationalrat: Im Finanzausschuss am 28. September 2026 mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (1020/A) angenommen. Gesetzesvorschlag in der Sitzung am 28. September 2026 in dritter Lesung angenommen.

Einlangen Bundesrat: 28. September 2026

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 29. September 2026 mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 29. September 2026, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 82/2026
Parlament