Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
 

Der Nationalrat hat am 16. Dezember 2025 auf Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, einen selbständigen Antrag vorzulegen, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.

Hauptgesichtspunkte

Ziele

Mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes sollen insbesondere jene Personen entlastet werden, die regelmäßig Überstunden leisten und jene, die ihre Arbeit auch an Feiertagen erbringen. Zudem kommt es durch die Änderung auch zu einer Stärkung der Start-Up-Landschaft in Österreich.

Maßnahmen

Insbesondere folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:

  • Mit der Änderung wurde die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts im Rahmen des Freibetrages (für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen; bis 400 Euro) ausdrücklich gesetzlich verankert und gilt seit 1. Jänner 2026.
  • Im Kalenderjahr 2026 bleibt der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag für die ersten 15 Überstunden im Monat mit 170 Euro in einem erhöhten Ausmaß erhalten.
  • Die Möglichkeit, „phantom shares“ auf Start-Up Mitarbeiterbeteiligung umzuwandeln wird um ein Jahr bis 31.12.2026 verlängert.

Parlamentarisches Verfahren

Einbringung Nationalrat: 16. Dezember 2025

Ausschussberatung Nationalrat: Im Finanzausschuss am 20. Jänner 2026 mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 21. Jänner 2026 in dritter Lesung angenommen

Einlangen Bundesrat: 23. Jänner 2026

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 3. Februar 2026 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 5. Februar 2026, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 4/2026
Parlament