Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II – BSMG 2025 II
Am 22. Mai 2025 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz 1992, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II – BSMG 2025 II) vom Nationalrat beschlossen.
Hauptgesichtspunkte
Ziele
Im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 (BSMG 2025, BGBl. I Nr. 7/2025) wurden bereits erste abgabenrechtliche Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts ab dem Jahr 2025 beschlossen. Weitere wesentliche Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2025 und 2026 sind noch umzusetzen.
Maßnahmen
Mit ökonomisch treffsicheren Maßnahmen soll das österreichische Steueraufkommen erhöht werden. Die steuerlichen Maßnahmen sollen einen Beitrag leisten, um den angestrebten Konsolidierungsbedarf zu decken und das Haushaltsdefizit zu reduzieren. Ziel ist es aber auch, für künftige Entlastungen und Reformvorhaben einen größeren Handlungsspielraum zu schaffen, die Steuerstruktur zu verbessern und dabei auch ein steuergerechtes Abgabensystem sicherzustellen. Folgende abgabenrechtliche Maßnahmen sollen mit dem BSMG 2025 II umgesetzt werden.
- Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen
- Anhebung des Stiftungseingangssteueräquivalents
- Nachholung der Valorisierung der Bundesgebühren
- Anhebung der Sozialversicherungs-Rückerstattung für Pensionistinnen und Pensionisten
Parlamentarisches Verfahren
Einlagen Nationalrat: 13. Mai 2025
Ausschussberatung Nationalrat: Im Budgetausschuss am 20. Mai 2025 mit Stimmenmehrheit beschlossen
Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 22. Mai 2025 in dritter Lesung angenommen
Einlagen Bundesrat: 23. Mai 2025
Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 26. Mai 2025 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 27. Mai 2025, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Weiterführende Informationen
Regierungsvorlage
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung