Erfolgreiche Zollkontrolle: 21.000 Zigaretten auf der A8 sichergestellt
Mitte Dezember hielten Beamtinnen und Beamte des Zollamt Österreich einen Kleinbus auf der Autobahn A8 im Rahmen einer mobilen Kontrolle an. Bei dieser ergaben sich Unstimmigkeiten, bei einer genaueren Untersuchung in der Revisionshalle wurden die Zöllnerinnen und Zöllner dann fündig. Im Fahrzeug befanden sich insgesamt 21.000 illegal verbrachte Zigaretten, rund 97 Liter Spirituosen und fast eine Tonne Lebensmittel.
„Das Zollamt Österreich agiert proaktiv im Kampf gegen illegalen Tabakhandel. Durch solche Maßnahmen schützen wir nicht nur öffentliche Einnahmen, sondern auch die redliche Wirtschaft und die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Ich danke unseren Zollbeamtinnen und Zollbeamten für ihre hervorragende Arbeit“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Der Kleinbus war auf der A8 in Richtung Deutschland in Oberösterreich unterwegs. An Bord waren neun Passagiere. Der Fahrer gab an, auf dem Weg nach Brüssel zu sein. Bei der Besichtigung der Unterseite des Fahrzeugs stellten die Zöllnerinnen und Zöllner eine augenscheinlich nachträglich eingebaute Konstruktion fest. Auch im Laderaum des Fahrzeugs wurden Unregelmäßigkeiten im Bereich des Bodens festgestellt.
Schmuggelversteck unter Laderaumboden
Als ein Zollbeamter schließlich den Boden im Laderaum anheben wollte, gab der Beifahrer des Kleinbusses an, der eigentliche Fahrer zu sein. Er informierte die Zollbeamtinnen und Zollbeamten, dass sich unter dem Laderaum 100 Stangen Zigaretten befinden würden.
Dieser öffnete den Boden im Laderaum des Fahrzeugs schließlich selber und in der darunter befindlichen Konstruktion wurden 105 Stangen bzw. 21.000 Stück Zigaretten vorgefunden.
Im Fahrzeug befanden sich außerdem knapp 97 Liter Spirituosen und 910 Kilogramm Lebensmittel, davon 395 Kilogramm Fleischwaren, 47 Kilogramm Milchprodukte, 90 Kilogramm Obst und 378 Kilogramm Gemüse. Sämtliche Waren und das Fahrzeug selbst wurden beschlagnahmt. Ein Finanzstrafverfahren und weitere Ermittlungen wurden eingeleitet. Zur Deckung der allfälligen zu verhängenden Geld- und Wertersatzstrafen sowie der Kostenersätze hoben die Zöllnerinnen und Zöllner außerdem 4.000 Euro ein.
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