EU-Abgabenänderungsgesetz 2016

Das Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 - EU-AbgÄG 2016) wurde am 9. Mai 2016 in Begutachtung geschickt.

Die Begutachtungsfrist endete am 31. Mai 2016.

Die Regierungsvorlage des EU-AbgÄG 2016 wurde am 14. Juni 2016 im Ministerrat beschlossen.

Im Finanzausschuss vom 30. Juni 2016 wurde ein Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

Die Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wurde am 6. Juli 2016 im Plenum des Nationalrates samt einem dazu eingebrachten Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit beschlossen.

 

Der Bundesrat hat am 14.07.2016 dem EU-AbgÄG 2016 sowie der Änderung der Gewerbeordnung mehrheitlich zugestimmt.

 

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