Budget 2027/2028 und Bundesfinanzrahmen bis 2031
Mit dem Doppelbudget 2025/2026 hat die Bundesregierung die Sanierung der Staatsfinanzen Österreichs erfolgreich eingeleitet. Ohne die Konsolidierungsmaßnahmen wäre das Maastricht-Defizit weiter in Richtung 6% des BIP angestiegen. So konnte es aber von 4,6% des BIP 2024 auf 4,2% des BIP 2025 zurückgeführt werden, womit das Budgetziel für 2025 sogar übererfüllt wurde.
Mit dem Doppelbudget 2027/2028 setzt die Bundesregierung die Sanierung der öffentlichen Finanzen fort, mit einem Defizit von unter 3,0% im Jahr 2028 das ÜD-Verfahren zu verlassen.
Die budgetären Rahmenbedingungen haben sich ua. mit dem Abschluss des ÖStP und den schwierigeren Bedingungen am Arbeitsmarkt deutlich verschlechtert.
Deshalb muss die Bundesregierung zusätzlich insgesamt netto 1,5 Mrd. € 2027 und 2,5 Mrd. € 2028 konsolidieren, um das 3,0%-Defizitziel zu erreichen.
Die Netto-Konsolidierung beträgt 2027 1,5 Mrd. € und 2028 2,5 Mrd. €. 2029 und 2030 verbleibt sie auf diesem Niveau, ehe sie aus heutiger Sicht 2031 auf 2,6 Mrd. € ansteigt.
Wie schon im Doppelbudget 2025/2026 werden sämtliche Offensivmaßnahmen gegenfinanziert. Das Brutto-Konsolidierungsvolumen beläuft sich daher 2027 auf 2,1 Mrd. € und 2028 auf 5,0 Mrd. €. Bis 2031 steigt es leicht auf 5,2 Mrd. €.
Links und Downloads
- Budgetbericht 2027/2028 und Strategiebericht 2027-2030/2028-2031 (PDF, 3 MB)
- Budgetpräsentation 2027/2028 (folgt)
- Budgetrede (PDF, 1 MB)
- One Pager: Budget 2027 (PDF, 1 MB), Budget 2028 (PDF, 1 MB)
- Alle Dokumente zum Budget 2027/2028
Bericht an die Europäische Kommission
Externe Links
Das administrative Defizit des Bundes im BVA-E 2027 beläuft sich auf 15,5 Mrd. € und verbessert sich somit um 2,8 Mrd. € gegenüber dem BVA 2026. Gemäß BVA-E 2028 verringert sich das Nettofinanzierungsdefizit 2028 um weitere 2,4 Mrd. € auf 13,2 Mrd. €.
Konsolidierungspaket und Offensivmaßnahmen
Das Konsolidierungspaket ist breit gefächert. Alle Bevölkerungsgruppen und Wirtschaftsakteure leisten einen Beitrag, somit sind die Lasten gerecht verteilt:
- Einen maßgeblichen Beitrag zur Konsolidierung leisten Unternehmen, Banken und Beteiligungen des Bundes mit 0,8 Mrd. € 2027 und 2,2 Mrd. € 2028, da sie aufgrund der Lohnnebenkostensenkung iHv. 2,0 Mrd. € auch am stärksten von Offensivmaßnahmen profitieren. Wichtige Maßnahmen sind die Verlängerung des Sonderbeitrags von Banken auf dem Niveau von 2026 für zwei Jahre (ab 2030 läuft der Sonderbeitrag aus und die Bankenabgabe wird um 30% reduziert), die Einführung eines progressiven Körperschaftsteuersatzes ab 2028, eine temporäre Einschränkung der begünstigten Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, weitere Maßnahmen in den Bereichen Betrugsbekämpfung und Glückspiel, Beiträge zu einem umfassenden Arbeitsmarktpaket sowie die Abschaffung des Arbeitsplatzpauschales.
- Zum Arbeitsmarktpaket tragen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer iHv. 0,3 Mrd. € 2027 und 0,5 Mrd. € 2028 bei. Dazu zählen etwa die Neugestaltung der einkommensunabhängigen Arbeitslosenversicherungsbeiträge oder die Abschaffung des während der COVID-19-Pandemie eingeführten Telearbeits-Pauschales.
- Pensionistinnen und Pensionisten haben bereits im Rahmen der Konsolidierung im Doppelbudget 2025/2026 einen Beitrag erbracht. Neben den demografiebedingt stark steigenden Pensionsausgaben profitierten die Pensionistinnen und Pensionisten von Pensionsabschlüssen teils über der zugrunde liegenden Inflationsrate in den Jahren 2019 bis 2023. Zur Sicherung der Finanzierbarkeit des Pensionssystems werden daher 2027 und 2028 die Pensionen moderater angepasst. Zusammen mit einer Reduktion der Ausgaben der Kurleistungen beläuft sich der Konsolidierungsbeitrag von Pensionistinnen und Pensionisten sowie weiteren Sozial- und Versicherungsleistungen auf 0,3 Mrd. € 2027 und 0,6 Mrd. € 2028.
- Die soziale Ausgewogenheit der Budgetkonsolidierung kommt neben dem Beitrag der Unternehmen, Banken und Beteiligungen des Bundes insbesondere auch durch Maßnahmen iHv. 0,5 Mrd. € 2027 und 0,6 Mrd. € 2028, die in erster Linie Personen mit höheren Erwerbseinkommen betreffen, zum Ausdruck. Darunter fallen die außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage, die Einführung eines Sachbezugs für E-Autos oder die Senkung der pauschalen Anschaffungskosten bei Altgrundstücken im Rahmen der Immobilienertragsteuer.
- Im Rahmen des Doppelbudgets 2025/2026 wurden mit den Einsparungen in den Ministerien, Kostendämpfungen bei den Personalaufwendungen des Bundes, der Förder-Taskforce und der Beteiligungs-Taskforce bereits große Konsolidierungsvolumina in der Verwaltung verankert. Dieser Weg hin zu einer schlankeren Verwaltung wird fortgesetzt. Auch die ÖBB-Infrastruktur AG beteiligt sich mit weiteren Optimierungen im Investitionsprogramm wieder an den Konsolidierungsanstrengungen. In Summe mit weiteren verschiedenen Maßnahmen wie zB. einer Vorwegbesteuerungsoption im Bereich der Pensionskassen oder der Anhebung der Alkoholsteuer für hochprozentige alkoholische Getränke werden 2027 0,1 Mrd. € und 2028 0,6 Mrd. € zur Konsolidierung beigetragen.
- Bei den Familienleistungen werden im Rahmen des Doppelbudgets 2027/2028 ein Schwerpunkt auf gezielte Sachleistungen gelegt und im Gegenzug werden allgemeine Geldleistungen adaptiert. Eine Anpassung im Bereich des Familienbonus Plus ab 2027 sowie die Aussetzung der Valorisierung ua. der Familienleistungen 2028 (inkl. Kinderabsetzbetrag) führt zu einer Konsolidierung von 0,1 Mrd. € 2027 und 0,3 Mrd. € 2028.
- Mit dem Doppelbudget 2027/2028 erfolgt auch der Einstieg in den Abbau klimaschädlicher Subventionen und sollen weitere Maßnahmen im Förder- und Anreizwesen gesetzt werden. Die Maßnahmen im Bereich klimakontraproduktive Subventionen und sonstige Förderungen unterstützen somit nicht nur die Budgetkonsolidierung mit 0,2 Mrd. € 2028, sondern dienen auch dem Erreichen der Klimaziele Österreichs.
Die Bundesregierung stellt mit dem Doppelbudget 2027/2028 nicht nur die notwendige Stabilisierung der öffentlichen Finanzen Österreichs sicher. Sie schafft mit den Sanierungsmaßnahmen auch budgetären Spielraum, um zukunftsgerichtete Impulse in den Bereichen Standort, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie Bildungspolitik zu setzen. In Summe werden 2027 0,6 Mrd. € und 2028 2,5 Mrd. € an Offensivmitteln bereitgestellt:
- Als wesentliche Maßnahme im Bereich Standortpolitik wird ab 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt gesenkt und somit Unternehmen entscheidend entlastet. Zur Entlastung der Landwirtschaft führt die Bundesregierung wieder die Subventionierung des Agrardiesel für die Jahre 2026 und 2027 ein. Diese Maßnahmen belaufen sich in Summe auf 0,05 Mrd. € 2027 und 2,0 Mrd. € 2028. Die Bundesregierung beobachtet die konjunkturelle Entwicklung und berät über weitere befristete Konjunkturmaßnahmen in einer Größenordnung von bis zu 200,0 Mio. €.
- Für arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen werden 2027 0,4 Mrd. € und 2028 0,3 Mrd. € bereitgestellt. Die Bundesregierung setzt die aktive Arbeitsmarktpolitik auf einem budgetär gleich hohen Niveau fort und setzt Maßnahmen im Bereich der Qualifizierung oder Maßnahmen für ältere Beschäftigte oder Langzeitbeschäftigungslose. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Pflegebereich sowie der gezielten Bekämpfung von Armut bei Kindern und Jugendlichen. Hinzu kommen zusätzliche Mittel für die Sicherstellung analoger Zugänge bzw. die Teilhabe am digitalen Leben, die tägliche Bewegungseinheit, zur Stärkung von Frauen und für den Ausbau von Angeboten für Bildungsaufstieg und lebensbegleitendes Lernen.
- In der Bildungspolitik werden mit 0,1 Mrd. € 2027 und 0,2 Mrd. € 2028 wie bereits im vergangenen Doppelbudget Akzente gesetzt. Die Bundesregierung investiert insbesondere in die Elementarpädagogik (ua. zweites verpflichtendes kostenfreies Kindergartenjahr), ganztägige Schulformen, Inklusion sowie den Ausbau der Schulpsychologie.