Budgetmaßnahmengesetz 2026
 

Am 28. April 2026 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert werden in Begutachtung versendet. Die Begutachtung endete am 8. Mai 2026.

Hauptgesichtspunkte

Ziele

Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 sollen zu insbesondere folgenden Zielen beitragen:

  • Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuerbetrug
  • Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Verwaltungsvereinfachung

Maßnahmen

Folgende abgabenrechtliche Maßnahmen sollen mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 umgesetzt werden:

  • Nachschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung
  • Klarstellung im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit für Feiertagsarbeitsentgelte
  • Ermöglichung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie
  • Pauschalierung von Gebühren
  • Erweiterung der Auskünfte aus dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz

Parlamentarisches Verfahren

Einlangen Nationalrat: 19. Mai 2026

Ausschussberatung Nationalrat: Im Budgetausschuss am 9. Juni 2026 mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Regierungsvorlage vom Nationalrat in der Sitzung am 10. Juni 2026 in dritter Lesung angenommen.

Einlangen Bundesrat: 11. Juni 2026

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 23. Juni 2026 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 25. Juni 2026, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

Bundesgesetzblatt I Nr. 43/2026
Parlament

Regierungsvorlage
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung

Begutachtungsentwurf
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung