Budgetmaßnahmengesetz 2026
Am 28. April 2026 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert werden in Begutachtung versendet. Die Begutachtung endete am 8. Mai 2026.
Hauptgesichtspunkte
Ziele
Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 sollen zu insbesondere folgenden Zielen beitragen:
- Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuerbetrug
- Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Verwaltungsvereinfachung
Maßnahmen
Folgende abgabenrechtliche Maßnahmen sollen mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 umgesetzt werden:
- Nachschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung
- Klarstellung im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit für Feiertagsarbeitsentgelte
- Ermöglichung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie
- Pauschalierung von Gebühren
- Erweiterung der Auskünfte aus dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz
Parlamentarisches Verfahren
Einlangen Nationalrat: 19. Mai 2026
Ausschussberatung Nationalrat: Im Budgetausschuss am 9. Juni 2026 mit Stimmenmehrheit beschlossen
Plenarberatung Nationalrat: Regierungsvorlage vom Nationalrat in der Sitzung am 10. Juni 2026 in dritter Lesung angenommen.
Einlangen Bundesrat: 11. Juni 2026
Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 23. Juni 2026 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 25. Juni 2026, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Weiterführende Informationen
Bundesgesetzblatt I Nr. 43/2026
Parlament
Regierungsvorlage
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung
Begutachtungsentwurf
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung