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Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels bei Passiveinkünften niedrigbesteuerter Körperschaften (VO – Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften)
Am 13. November 2018 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels bei Passiveinkünften niedrigbesteuerter Körperschaften (VO – Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften) in Begutachtung versendet.
Die Begutachtung endet am 4. Dezember 2018.